Vermittlungsförderung des Deutschen Literaturfonds e.V. (31. Mai 2011)
31. Mai und der 30. November
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1. Zuschüsse zur Finanzierung von Druck und Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur werden in der Regel nicht vergeben. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, daß das bezuschußte Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich wäre.
2. Zuschüsse zur Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart, zum Beispiel in Form von Zuschüssen für Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen.
3. a) Finanzierung bzw. Mitfinanzierung von Übersetzungen zeitgenössischer deutschsprachiger Werke.
b) Förderung von qualifizierten Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Gegenwartsliteratur ins Deutsche. Bedingung ist, daß die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann. In jedem Fall muß der Nachweis erbracht werden, daß der Übersetzer bzw. die Übersetzerin literarisch qualifiziert ist. Um eine Kopie des Verlagsvertrags wird gebeten.
4. Punktuelle Förderung periodisch erscheinender, überregional wirksamer Publikationen, welche die zeitgenössische literarische Entwicklung
betreffen. Wissenschaftliche Zeitschriften sind von der Förderung ausgenommen.
5. Finanzierung bzw. Mitfinanzierung von Symposien und ähnlichen Veranstaltungen, die der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
6. Unterstützung von überregionalen und internationalen Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland. Insbesondere sollen solche Vorhaben unterstützt werden, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Verlegerinnen und Verlegern abzielen.
7. Unterstützung von bundesweit bedeutenden Initiativen, die dazu dienen, das Interesse an Literatur im pädagogischen Bereich (Jugend- und Erwachsenenbildung) und im breiten Publikum zu wecken und zu fördern.
8. Eigene Initiativen zur Realisierung von Modellvorhaben im Sinne der genannten Förderungsmöglichkeiten.
Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.
Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:
1. Formloser Antrag
- Name, Adresse, Alter
- Ausbildung, Tätigkeitsbereich
- Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
- Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
- Bankverbindung
2. Kostenbegründung
Kostenaufstellung für das Projekt mit genauer Angabe über die Verwendung der Fördermittel. Im besonderen Falle der Förderung literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.
3. Projektbeschreibung/Exposé
4. Manuskriptprobe
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.
Deutscher Literaturfonds e.V.
Alexandraweg 23
D-64287 Darmstadt
Tel.: +49-(0)6151-40 930
Fax.: +49-(0)6151-40 93 33
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