Anerkennungspreis für künstlerisch Schaffende im Kreis Pinneberg
Voraussetzungen:
Voraussetzung
ist, daß die Kunstschaffenden im Kreis Pinneberg wohnen oder einen
Großteil ihres Lebens im Kreis Pinneberg verbracht oder in ihrem
künstlerischen Wirken einen regelmäßigen Bezug zum Kreis haben.
künstlerisch Schaffende und einen Förderpreis für den künstlerischen
Nachwuchs. Die Preise werden für besondere künstlerische Leistungen auf
den Gebieten der Bildenden Kunst, der Musik sowie der Literatur und
darstellenden Kunst verliehen. Sie werden an Einzelpersonen oder
Personengruppen verliehen. Jede Person oder Personengruppe kann nur
einmal mit dem jeweiligen Preis ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung
mit den Preisen wird für Leistungen der Gegenwart vorgenommen. Sie kann
auch für Leistungen der jüngeren Vergangenheit vergeben werden.
Posthume Verleihungen sind nicht möglich.
Vorschläge für die Preisverleihung können alle Einwohner/innen, die
Kommunen des Kreises sowie die Mitglieder der Kulturpreisjury
einreichen. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Amtierende
Mitglieder der Kulturpreisjury sind von der Verleihung der Kulturpreise
ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von einer Preisverleihung sind
Personen oder Personengruppen, die im laufenden Haushaltsjahr
Kulturfördermittel des Kreises erhalten.
Die eingereichten Vorschläge müssen den Namen, die Adresse und einen
Lebenslauf der/des Kunstschaffenden enthalten. Dem Vorschlag ist eine
Aufstellung der Leistungen sowie eine Begründung für die
Preiswürdigkeit beizufügen.
Lindenstraße 11
D-25421 Pinneberg
Tel.: +49-(0)4101-212-488
Fax.: +49-(0)4101-212-663
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Oliver Schwill
o.schwill@kreis-pinneberg.de