Arbeitsstipendien des Freistaates Sachsen
von jährlich bis zu vierzig Arbeits- und Aufenthaltsstipendien.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen
und Künstler, die weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch in
einem Ausbildungsverhältnis stehen. Grundlage der Förderung ist die
Arbeit an einem Vorhaben. Entscheidend ist die Aussagekraft des
eingereichten Vorhabens und die künstlerische Qualität der
eingereichten Arbeiten.
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den
Förderzeitraum von anderen Institutionen keine analoge Förderung
gewährt wird.
Die Empfänger der Förderstipendien werden im Herbst bekannt gegeben.
Dem auf der Hompage herunterladbaren Bewerbungsbogen sind hinzuzufügen:
- aussagefähiges Dokumentationsmaterial zur künstlerischen Arbeit der
letzten fünf Jahre (Arbeitsproben, VHS, DVDs, Aufnahmen, Noten, Fotos,
Kataloge, Kleinbilddias, literarische Manuskriptproben von max. 10
Seiten). Originale werden nicht akzeptiert. Das Material ist mit Namen
und Anschrift zu versehen und gesondert aufzulisten.
- Kurzbiographie, die insbesondere über die künstlerische Entwicklung Auskunft gibt
- Informationen zu bisherigen Arbeiten und Projekten (Konzerte,
CD-Aufnahmen, Preise, Stipendien, Ausstellungen, Veröffentlichungen,
Aufführungen, Publikationsverzeichnis)
- eine ausführliche Darstellung des Arbeitsvorhabens
Eingereichtes Material wird nicht zurückgesendet.
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