Aufenthaltsstipendium in Jerusalem durch das Land Niedersachsen (Ausschreibungsende 15. Dezember)

15. Dezember 2009
vier Monate
2.500 Euro | monatlich
Bundesland Niedersachsen, Goethe-Institut Jerusalem
Buchveröffentlichung erforderlich.
Das
Aufenthaltsstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, deren
Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen liegt bzw. deren
Bewerbungsprojekt einen Niedersachsenbezug aufweist.

Webseite

Beschreibung
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2010 im Bereich der
Literatur ein Stipendium für einen Aufenthalt in Jerusalem zu vergeben.
Das Ergebnis dieser Tätigkeit soll in Form eines literarischen
Textes/von literarischen Texten dokumentiert werden. Zudem soll das
Aufenthaltsstipendium den israelisch-deutschen Kulturaustausch stärken.

Das Aufenthaltsstipendium umfasst in der Regel einen Förderzeitraum von
4 Monaten und wird im März 2010 beginnen. Mit der Gesamtsumme von 2.500
Euro pro Monat sollen die anfallenden Lebenshaltungs-, Miet- sowie
Sachkosten abgedeckt werden. Neben der monatlichen Förderung werden
Reisekosten bezahlt. Die Betreuung vor Ort wird vom Goethe-Institut
Jerusalem übernommen. Das Goethe-Institut Jerusalem wird die
Stipendiaten bei der Wohnungssuche unterstützen, sie aktiv in die
lokale Kulturarbeit einbinden und ihnen Kontakte zur örtlichen
Literaturszene vermitteln.

Das Bewerbungsprojekt soll geeignet sein, eine literarische Brücke von
Niedersachsen in die Kulturmetropole Jerusalem zu schlagen. Der während
des Aufenthalts entstandene Text sollte sich mit der
israelisch-jüdischen Kultur auseinandersetzen. Die Verwendung der
Fördermittel im Sinne des Antrags ist durch Arbeitsberichte und durch
die Vorlage eines publizierten Textes nachzuweisen.
Berichte, wöchentliche Erzählungen oder Tagebucheinträge (Blogs) können
auf der Webseite der „Literaturdatenbank für Niedersachsen“
veröffentlicht werden. Zudem soll die/der Geförderte einen sachlichen
Zwischenbericht über den Verlauf des Stipendiums einreichen.

Bewerbung

Die Bewerbung ist in 8-facher Ausführung einzusenden.
Dem ausgefüllten Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der Veröffentlichungen,
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten,
- detailliertes Konzept für das angestrebte Projekt mit Leitsatz bzw. Motto und Begründung des Vorhabens.

Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach
Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antragsexemplar verbleibt
bei den Akten.

Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden,
hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber
zu informieren und auch unverzüglich von der positiven
Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine
Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - Referat 32 -
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-120-25 56
Fax.: +49-(0)511-120-28 05
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Heike Fliess
Tel.: +49-(0)511-120-25 78
heike.fliess@mwk.niedersachsen.d