Förderbeitrag Schaffhausen

31. März 2012
jährlich
110.000 Schweizer Franken
Kanton Schaffhausen; Stadt Schaffhausen
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Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen, die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünfzehn Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz.

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Beschreibung
Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Zur Bewerbung eingeladen sind professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten. Die Förderbeiträge sind nicht an einen Ort gebunden, sondern können sowohl im Sinne von Stipendiatenaufenthalten an beliebigen Orten oder zur Verwirklichung eines besonderen Projektes eingesetzt werden. Die Laufzeit des Förderbeitrages beginnt im Juli. Die Gesamtsumme des Preises kann an mehrere Personen gleichzeitig vergeben werden. Ausgeschlossen sind Beiträge an die Teilnahme von Wettbewerben und Defizitbeiträge, sowie Beiträge an bereits realisierte Projekte.
Bewerbung

Ein Bewerbungsformular ist einzusenden, dass bei der Bewerbungsstelle (siehe unten) eingefordert werden kann.

Geschäftsstelle Förderbeiträge, Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen, Sekretariat
Herrenacker 3
CH-8200 Schaffhausen
kulturfoerderung@ktsh.ch
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Dr. Roland E. Hofer, Kulturbeauftragter Kanton Schaffhausen
Tel.: +41-(0)52 632 73 68
roland.hofer@ktsh.ch