Kulturförderungsbeiträge der Stadt Biel

Die Stadt Biel fördert professionnelle Kunstschaffende aller Bereiche mittels finanzieller Beiträge im Rahmen von Förder- beiträgen und halbjährlicher Stipendien. Gestützt auf das Kulturförderungsreglement sollen diese Beiträge Kultur- schaffenden Unterstützung bieten, für die Realisierung eines Projektes, Kunstwerkes oder die Entwicklung ihrer künstle- rischen Tätigkeit fördern.

Kulturschaffende, die sich noch in einer Grund- oder Spezial- ausbildung befinden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, müssen aber jeweils bis spätestens Mitte Februar bzw. Mitte August bei der Dienststelle für Kultur eintreffen. Verspätete Dossiers werden im darauffolgenden Halbjahr bearbeitet.
Ende März bzw. Ende September beurteilt die zuständige Kommission die eingereichten Gesuche. Die Entscheidung wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich im Laufe des Monats April bzw. Oktober mitgeteilt. Gleichzeitig werden die lokalen und regionalen Medien informiert.

Bewerbung

 

Für die Bewerbung ist das separate Bewerbungsblatt vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Dossier einzusenden.
Das Dossier soll einen kurzen Überblick über das bisherige künstlerische Schaffen geben und insbesondere aktuelle und geplante Arbeiten dokumentieren. Es muss einen Projektbe- schrieb, ein Budget mit Finanzierungsplan und bei Fehlen eines Wohnsitzes oder Ateliers in Biel ein Gesuch an die Wohnsitz- gemeinde beinhalten. Die Antwort der Wohnsitzgemeinde muss, wo vorhanden, dem Gesuch beigelegt werden. Den Entscheid der Wohnsitzgemeinde müssen Gesuchstellerinnen und -steller der Dienststelle für Kultur bis spätestens zwei Wochen nach Einsendeschluss zukommen lassen.

Gesuche aus dem Bereich Literatur oder die eine theatralische Uraufführung zum Inhalt haben, müssen von einem repräsen- tativen Textauszug begleitet sein.

Das Dossier, resp. Alle einzelnen Teile der Eingabe müssen Name und Adresse tragen und durchnumeriert sein.
Das Dossier muss im Format A4 s/w kopierbar sein.
Die Dienststelle für Kultur übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Dossiers oder allfälliger Beilagen. Nicht unterstützte Dossiers werden zurückgesandt.
Unterstützte Dossiers bleiben im Eigentum der Dienststelle für Kultur. Die Urheberrechte verbleiben bei der Gesuchstellerin oder beim Gesuchssteller.

Die Gesuchstellerin und Gesuchsteller, deren Gesuch positiv beantwortet wird, sind dazu angehalten, einen kurzen Bericht über die Verwendung des gesprochenen Werkbeitrages
an die Dienststelle für Kultur zu richten.