Leonhard- und Ida-Wolf-Gedächtnispreis für Literatur (Ausschreibung)

21. März 2013
alle zwei Jahre
3.000 Euro
Kulturreferat der Landeshauptstadt München
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Die Autoren/innen bzw. Übersetzer/innen müssen in München (S-Bahn-Bereich) leben.
Die eingereichten Texte dürfen noch nicht veröffentlicht sein.
Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden
Bewerber dürfen nicht älter als 30 Jahre sein.

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Beschreibung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt biennal sechs Stipendien für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Höhe von jeweils 6.000 Euro. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (ca. 3.000 Euro). Der Jury für die Auswahl der auszuzeichnenden Texte stehen eigene Gremien zur Begutachtung der eingereichten Kinder- und Jugendbuchprojekte sowie der Übersetzungsprojekte zur Seite.

Mit den Literaturstipendien sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren/innen gefördert werden; es besteht jedoch keine Altersbeschränkung. Das Stipendium für Übersetzer/innen fördert eine herausragende Leistung in der Übertragung eines besonders anspruchsvollen Textes ins Deutsche.

Von der Bewerbung ist ausgeschlossen, wer im Rahmen der letzten drei Ausschreibungen ein Literaturstipendium der Stadt München erhalten hat. Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen.

Die Bewerber/innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.

Bewerbung

Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung
(d.h. 7 komplette „Sets“ für die Juroren/innen):

a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichung,
b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite,
c) Arbeitsproben aus dem Projekt:
- bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1800 Anschläge),
- bei Lyrik maximal 20 Gedicht
- bei Kinderliteratur maximal 15-20 Seiten
- bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf / die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten),
- bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 30 Seiten, Lyrik 20 Seiten etc.).

Mit der Einreichung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt.
Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Wenn es explizit gewünscht wird, können sie nach der Entscheidung über die Vergabe im Kulturreferat abgeholt werden.

Kulturreferat/Abteilung 1, Literaturstipendien
Burgstraße 4
D-80331 München
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Stichwort: Literaturstipendien

Eva Schuster
Tel.: +49-(0)89-233-24 347
Fax.: +49-(0)89-233-21 269
eva.schuster@muenchen.de