maecenia Frankfurter Stiftung für Frauen in Wissenschaft und Kunst
allen Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Kultur. Die eingereichten
Arbeiten sollten zur Entwicklung der Wissenschaften und der Künste
beitragen, indem sie aus der Perspektive von Frauen neue Ansätze
entwickeln. Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen
und/oder fächerübergreifend angelegt sind, sind besonders erwünscht.
Gefördert werden auch Vorhaben, die sich den Traditionen und Leistungen
von Frauen widmen: Recherchen, Dokumentationen und Forschungen, die dem
Wirken von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur die ihnen
zustehende Bedeutung verleihen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und
Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen,
an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist
möglich.
Nicht gefördert werden:
* kommerziell ausgerichtete Projekte,
* Projekte ohne deutliche Zeitbegrenzung
* Projekte die bereits fertiggestellt bzw. veröffentlicht wurden
* Projekte, die der individuellen Selbstfindung/Lebenshilfe dienen
* akademische Qualifizierungsarbeiten
* Studienstipendien in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat.
Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid
einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine
Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder
sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des
Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei
Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde
jederzeit zu benennen.
Es besteht ein zweistufiges Bewerbungsverfahren:
1. Einreichung einer Kurzbeschreibung (1-2 Seiten) des Vorhabens per
Post und per E-Mail. Es sollte die Fragen „Was? Wann? Wo? Warum? und
Wozu?“ beantworten sowie über die Antragstellende(n) und die Höhe der
beantragten Summe informieren.
2. Prüfung und Entscheidung der Stiftung, welche Autorinnen zur Abgabe
eines kompletten Antrags aufgefordert werden. Der Antrag sollte aus
einer ausführlichen Projektbeschreibung, einem Zeit- und
Finanzierungsplan und einem Lebenslauf der Antragstellerin bestehen.
Anlagen zu den Anträgen wie Kataloge, Kassetten, CDs, DVDs, Bücher,
Fotos, Videos usw. können nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein
adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt worden ist.
Gustav-Freytag-Straße 27
D-60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49-(0)69-70 06 67
Fax.: +49-(0)69-77 96 73
Webseite
Kerstin Herlt
info@maecenia-frankfurt.de
Abgabetermin: spätetsens 1. Mai
Förderung bis zu 10.000 Euro