Neue Regelung für das Kopieren an Schulen

Fotokopieren an Schulen neu geregelt

Das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden, heißt es in einer Presseerklärung der VdS Bildungsmedien.

Ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS
Bildungsmedien), legt fest, in welchem Rahmen Kopien für
Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den
Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Die neue Vereinbarung gestattet den Lehrkräften bundesweit, Kopien
in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen - und
zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Die
Kopien sollen dabei weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Daher
gelten hierfür die folgenden Grundsätze:

Kopiert werden dürfen an Schulen

1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes,
jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für
Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.

2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige
Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn
diese nur von geringem Umfang sind und zwar

· Musikeditionen mit maximal 6 Seiten

· sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie

·Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Somit kann z.B. ein fünfseitiger Zeitungsartikel oder ein
20-seitiger Comic komplett kopiert werden. Aus einem
20-seitigen-Arbeitsheft können dagegen nur knapp 2,5 Seiten
vervielfältigt werden, da Arbeitshefte zu den Unterrichtsmaterialien
zählen.

Die Partner haben in der neuen Regelung auch klar gestellt, dass
aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten
Umfang kopiert werden kann, um das Kopiervolumen zu regulieren. Zudem
dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung
und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per Mail) ist schon von
Gesetzes wegen nicht gestattet.

Der abgeschlossene Vertrag läuft rückwirkend vom 1. Januar 2008 bis
zum 31. Dezember 2010. Die Länder übernehmen stellvertretend für die
Sachaufwandsträger die Zahlung der Lizenzvergütung.

Schulen, die einen größeren Fotokopierbedarf haben, können sich
direkt an die betreffenden Verlage wenden. Bei diesen können sie auf
einfache Art und Weise ergänzende Fotokopierlizenzen einholen. Die
Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche
Lizenzmodelle an - auch was das Digitalisieren und Abspeichern der
Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den
Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

Anlass für diesen Vertrag war die Änderung des
Urheberrechtsgesetzes zum 1. Januar 2008. Seit Anfang 2008 ist die
Herstellung von Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien nur
noch mit Zustimmung der Rechteinhaber - der Autoren und Verlage -
möglich. Damit die Lehrkräfte auch weiterhin einen zeitgemäßen
Unterricht durchführen können, haben sich Rechteinhaber wie Länder auf
die dargelegte Lösung verständigt. Sie ermöglicht eine praktikable,
unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den
Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der
Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.

Länder und Rechteinhaber betonen, dass der neue Vertrag vor allem
Rechtssicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer bietet. Die
Vertragspartner legen weiterhin Wert darauf, auch an den Schulen die
Bedeutung des Urheberrechts hervorzuheben. In diesem Sinne haben sie
ein Informationsangebote für Lehrkräfte und Schulen verabredet mit dem
Ziel, das Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums zu
verstärken.

Vereinbart ist, dass die Vertragspartner noch im kommenden Schuljahr
eine Erhebung durchführen, um festzustellen, wie sich die neue
Fotokopierregelung auf die Schulen konkret auswirkt.

Die Schulen werden bundesweit über die neue Fotokopierpraxis informiert.

 

aus: www.buchmarkt.de