Nicht vergessen bis zum 30. April: Vermittlungsförderung des Deutschen Literaturfonds e.V.

30. April 2009 | 31.10.2009
Deutscher Literaturfonds e.V.
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Literarische Publikation.

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Beschreibung
Für die Vermittlungsförderung ist vorgesehen:

1. Zuschüsse zur Finanzierung von Druck und Verbreitung
deutschsprachiger Gegenwartsliteratur werden in der Regel nicht
vergeben. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, daß das
bezuschußte Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen
Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von
besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich wäre.

2. Zuschüsse zur Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für
die Gegenwart, zum Beispiel in Form von Zuschüssen für Editionsvorhaben
oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von
Schriftstellernachlässen.

3. a) Finanzierung bzw. Mitfinanzierung von Übersetzungen zeitgenössischer deutschsprachiger Werke.
b) Förderung von qualifizierten Übersetzungen literarisch
herausragender Werke der internationalen Gegenwartsliteratur ins
Deutsche. Bedingung ist, daß die Kenntnis und Verbreitung des
geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen
Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann. In jedem Fall
muß der Nachweis erbracht werden, daß der Übersetzer bzw. die
Übersetzerin literarisch qualifiziert ist. Um eine Kopie des
Verlagsvertrags wird gebeten.

4. Punktuelle Förderung periodisch erscheinender, überregional
wirksamer Publikationen, welche die zeitgenössische literarische
Entwicklung
betreffen. Wissenschaftliche Zeitschriften sind von der Förderung ausgenommen.

5. Finanzierung bzw. Mitfinanzierung von Symposien und ähnlichen
Veranstaltungen, die der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur
im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.

6. Unterstützung von überregionalen und internationalen Modellvorhaben
zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und
Ausland. Insbesondere sollen solche Vorhaben unterstützt werden, die
auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und
ausländischen Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern
sowie Verlegerinnen und Verlegern abzielen.

7. Unterstützung von bundesweit bedeutenden Initiativen, die dazu
dienen, das Interesse an Literatur im pädagogischen Bereich (Jugend-
und Erwachsenenbildung) und im breiten Publikum zu wecken und zu
fördern.

8. Eigene Initiativen zur Realisierung von Modellvorhaben im Sinne der genannten Förderungsmöglichkeiten.

Bewerbung

Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.

Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:
1. Formloser Antrag
- Name, Adresse, Alter
- Ausbildung, Tätigkeitsbereich
- Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
- Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
- Bankverbindung

2. Kostenbegründung
Kostenaufstellung für das Projekt mit genauer Angabe über die
Verwendung der Fördermittel. Im besonderen Falle der Förderung
literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur
projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) gewährt;
sie sollen Autorenhonorare einschließen.

3. Projektbeschreibung/Exposé

4. Manuskriptprobe
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte
ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der
Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch
vorausgesetzt, daß die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung
ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.

Deutscher Literaturfonds e.V.
Alexandraweg 23
D-64287 Darmstadt
Tel.: +49-(0)6151-40 930
Fax.: +49-(0)6151-40 93 33
info@deutscher-literaturfonds.de
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