Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium zum 30. April
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Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in Nordrhein-Westfalen
wohnen oder arbeiten.
Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die
Stadt Köln Förderstipendien. In der Sparte Literatur wird das
Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium vergeben. Mit der Vergabe der
Stipendien erwirbt die Stadt Köln keinerlei Rechte an den Werken der
Künstlerinnen und Künstler.
Zur Beurteilung sind zusammen mit den Bewerbungsbögen
aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen (keine
Originale) müssen mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers
versehen sein und sollten einen Einblick in das künstlerische Schaffen
der letzten drei bis vier Jahre ermöglichen.
Als Arbeitsproben können zum Beispiel eingereicht werden: maximal zwei
Manuskripte, Bücher oder ähnliches.
Von allen Arbeitsproben sind zwingend jeweils vier Exemplare
einzureichen. Ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren
ausgeschlossen.
Das Kulturamt übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die
Beschädigung der eingereichten Unterlagen. Schon mit der Einreichung ist
für die spätere Rücksendung Vorsorge zu treffen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis der
Jury-Sitzung schriftlich informiert.
Gerd Winkler
Tel.: +49-(0)221-22 12 34 81
Fax.: +49-(0)221-22 12 49 53
Gerd.Winkler@stadt-koeln.de