Alfred - Döblin - Auifenthalts-Stipendium (30. September)
30. September 2010
mindestens drei Monate und höchstens ein Jahr
Zuwendung:
1.100 Euro | monatlich
Zuwendungsgeber:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten
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Voraussetzungen:
Die Förderung richtet sich an Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
Beschreibung
Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftstellern überlassen. Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Jeder Stipendiat erhält neben dem Aufenthaltsgeld eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.
Bewerbung
Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury.
Die Arbeitsproben können nach der Juryentscheidung nach kurzer schriftlicher oder telefonischer Voranmeldung bei der Ansprechpartnerin Frau Gnielka bis zum 28. Februar 2011 in der Akademie der Künste wieder abgeholt werden.
Bewerbungsstelle:
Stiftung Alfred-Döblin-Preis, Aufenthaltsstipendium, c/o Akademie der Künste, Kerstin Gnielka, Sektion Literatur
Pariser Platz 4
D-10117 Berlin
Tel.: +49-(0)30-20 057-0
info@adk.de
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Ansprechpartner/in:
Kerstin Gnielka
Tel.: +49-(0)30-20 057-15 42
gnielka@adk.de