Ausschreibung: Kultudünger
Bewerber dürfen nicht älter als 25 Jahre sein.
Projekte sollen vor Durchführung resp. Abschluss eingereicht werden – kulturdünger tätigt in der Regel keine Nachfinanzierung.
Sind Personen am Projekt beteiligt, die die Altersgrenze überschreiten, müssen Jugendliche unter 25 mindestens die Hälfte der Mitwirkenden bilden. Bei Projektbegleitung durch Erwachsene erwarten wir Eigeninitiative der Jugendlichen von der Projekteingabe bis zum Abschlussbericht.
kulturdünger unterstützt keine Projekte im Rahmen der Jugendarbeit und auch keine schulischen Projekte (insbesondere Matura-, Diplom- oder sonstige Abschlussarbeiten). Im Fall von künstlerischen und kulturellen Aus-/Weiterbildungen können Ausnahmen gemacht werden.
Auch bezahlt kulturdünger keine Beiträge an Projekte, bei denen es sich hauptsächlich um Infrastruktur (z.B. Umbau) oder Materialeinkäufe (z.B. Studiogeräte) handelt.
Es werden nicht alle eingereichten Projekte unterstützt – nur Anträge, welche die Fachgruppe dank der Idee und dem persönlichen Engagement überzeugen, erhalten einen Beitrag.
Die Fachgruppe entscheidet abschliessend über die Unterstützung der eingegangenen Projekte. Etwa sechs Wochen nach Einsendeschluss erhalten die Gesuchssteller Bescheid. Eine Unterstützung wird nicht garantiert; die Beschlüsse der Fachgruppe sind nicht anfechtbar.
Innerhalb eines Monats nach Projektentscheid wird ein Einzahlungsschein zur Überweisung des Betrages benötigt. Trifft er bis Ende des Jahres nicht ein, verfällt der Betrag.
Spätestens einen Monat nach Projektende wird ein Schlussbericht (Zeitungsbericht, Arbeitsbericht, Endprodukt, Schlussabrechnung o.ä.) erwartet.
Das kulturdünger-Logo muss auf den Drucksachen (Plakat, Flyers etc.) und allenfalls der Projekt-Webseite präsent sein. Veranstalter hängen bei Publikumsanlässen an geeigneter Stelle das kulturdünger-Banner auf.
Die Unterstützten sind für eine Kurzpräsentation ihres Projekts im Bereich "Projekte" auf der Webseite von kulturdünger verantwortlich.
Falls das unterstützte Projekt stark verändert oder nicht durchgeführt wird, behält sich kulturdünger eine Rückforderung des ausbezahlten Beitrages vor.
Gesuche werden nur behandelt, wenn das Gesuchsformular korrekt ausgefüllt wird. Dies kann einfach online oder etwas umständlicher in Papierform geschehen (Papierformular beim Stapferhaus anfordern).
Zum Gesuchsformular muss immer ein Budget beigelegt werden. Darin sollen Ausgaben und Einnahmen des Projektes ersichtlich sein. Was sind die Kosten des Projektes? Woher kommt das Geld zur Finanzierung? weitere Informationen
Nebst Gesuchsformular und Budget muss eine Projektdokumentation beigelegt werden. Darin sollen die Projektidee, deren Umsetzung und die Ziele ersichtlich werden. Umfang und Form bleiben den Projektträgern überlassen. weitere Informationen
Zusätzliches Dokumentationsmaterial kann per Post gesendet werden (z.B. CD, Fotos, Texte). Mit dem eingereichten Gesuch soll die Fachgruppe vom Projekt überzeugt werden – zusätzliche Infos können also nur nützen.
Daniela Hallauer
Tel.: +41-(0)62-822 88 18
kultur@kulturduenger.ch