Arbeitsstipendien für Berliner AutorInnen
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Es sollen Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Bei der Vergabe von Stipendien dürfen bestimmte literarische Richtungen und Tendenzen nicht einseitig bevorzugt werden. Maßgabe für die Vergabe eines Stipendiums ist die literarische Qualität.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit von anderer Seite ein Stipendium erhält.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Dauer des Stipendiums ihren 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Kulturverwaltung des Berliner Senats umgehend Mitteilung zu machen.
Es werden jährlich 13 Stipendien vergeben. Mit einer Entscheidung ist im Mai 2012 zu rechnen. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu diesem Zeitpunkt schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt.
Für die Antragstellung ist das Online-Formular zu verwenden, das auf der Webseite der Kulturverwaltung ab dem 15. Dezember zur Verfügung gestellt wird. Folgende Unterlagen sind anzuhängen:
- künstlerischen Lebenslauf,
- Exposé,
- Leseprobe eines noch nicht abgeschlossenen Vorhabens (ca. 20 Seiten),
- weitere Arbeitsproben
- Titel, Erscheinungsort und Medium der Veröffentlichung in den letzten Jahren,
- Dokumentations- und Informationsmaterial.
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