Moses-Mendelssohn-Preis
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Mit dem Moses-Mendelssohn-Preis werden Personen, Gruppen und Institutionen geehrt, die durch besondere Verdienste auf geistig-literarischem oder religiös-philosophischem Gebiet oder durch praktische Sozialarbeit zur Verwirklichung und Förderung der Toleranz gegenüber Andersdenkenden und zwischen den Völkern und Religionen beigetragen haben. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Preises.
Die Vorschläge (in achtfacher Ausführung) nimmt die Senatskanzlei entgegen. Diese bedürfen einer eingehenden schriftlichen Begründung unter Angabe der Leistungen und/oder Veröffentlichungen, die die Vorgeschlagene als Kandidatin bzw. den Vorgeschlagenen als Kandidaten für den Moses-Mendelssohn-Preis ausweisen.
Die Senatskanzlei reicht die Vorschläge an das Preisgericht weiter.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten - VD Hf
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D-10119 Berlin
Tel.: +49-(0)30-90 228-400
Fax.: +49-(0)30-90 228-454
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