Einzelstipendien der Kunststiftung des Landes Sachsen Anhalt
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Das Stipendium kann auch für ein Arbeitsergebnis gewährt und muss nicht auf einen Zeitraum begrenzt werden.
Bei veröffentlichten Arbeiten (z.B. Bücher, Kompositionen, etc.) ist der Kunststiftung ein kostenloses Belegexemplar zu übereignen.
Kein Antragsrecht haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen.
Das Antragsformular befindet sich auf der Webseite der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Anträge auf Arbeitsstipendien sind durch den Künstler/die Künstlerin selbst zu stellen. Sie müssen neben Angaben zur Person der Antragstellerin/des Antragstellers eine Beschreibung des Arbeitsvorhabens und Arbeitsproben (max. 10 Stück, A4 und kopierfähig) sowie – wenn im Zusammenhang mit dem Arbeitsvorhaben ein Aufenthalt außerhalb des Wohnsitzes beabsichtigt ist – Aufenthaltsland und Aufenthaltsort mit einer Begründung dieser Wahl und Angaben zu eventuellen Arbeitspartnern und ähnlichem enthalten. Außerdem ist mitzuteilen, ob für den beantragten Förderzeitraum ein anderweitiges Stipendium beantragt worden ist oder ob weitere Mittel (Eigenmittel, Mittel Dritter, etc.) in das geplante Vorhaben einfließen. Die Arbeitsergebnisse von Stipendien müssen öffentlich präsentiert werden. Die Kunststiftung unterstützt die Stipendiaten bei der Präsentation. Die Stipendiaten legen Vorschläge zu Art, Ort und Zeitpunkt der Präsentation vor. Das Antragsformular nebst Anlagen sollte nicht gebunden werden.
Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Friedemann-Bach-Platz 5
D-06108 Halle (Saale)
Tel.: +49-(0)345-21 259-0
Fax.: +49-(0)345-20 299 90
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