Literaturpreis Wartholz (Ausschreibung)
Literaturwettbewerb Wartholz
Das öffentliche Wettbewerbslesen der AutorInnen findet von 12.- 14. Februar 2015 in der Schlossgärtnerei Wartholz in Reichenau a.d. Rax statt. Die Kosten für Quartier, Verpflegung (Taggeld) sowie die Reisekosten (im Wert eines Zugtickets 2. Klasse) der teilnehmenden AutorInnen übernimmt der Veranstalter.
Der Veranstalter hat das Recht, alle 12 Texte in Buchform zum Wettbewerb zu veröffentlichen. Alle anderen eingereichten Texte werden nicht veröffentlicht und nach 5 Jahren vernichtet. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, sie an die BewerberInnen zu retournieren.
Einsendeschluss VERLÄNGERT BIS ist Mi. 10. Sep. 2014 (Poststempel).
Die 12 TeilnehmerInnen werden ab 15. Dez. 2014 (bis Ende des Jahres) informiert. Kann eine Autorin/ein Autor in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, wird eine andere/ein anderer nachgereiht.
1. Rahmenbedingungen
Aus den eingesendeten Texten suchen die Vorjury und die Hauptjury 12 Texte aus, die beim Wettbewerb von vier namhaften Fachleuten bewertet werden. Vergeben werden der Literaturpreis Wartholz (€ 10.000), der Publikumspreis (€ 2.000) sowie eine Veröffentlichung in einem Verlag.
2. Textkriterien und Beilagen
Das Genre betreffend gibt es keine Vorgabe. Der Umfang des Manuskripts soll auf maximal 20 Vorlese-Minuten (ca. acht Manuskriptseiten, max. 18.000 Zeichen mit Leerzeichen) begrenzt sein. Im Falle von Lyrik sollen 12 Gedichte eingereicht werden. Das Manuskript soll in 6facher Kopie (nicht handschriftlich) im A4-Format eingesendet werden. Um die Anonymität des Bewertungsverfahrens zu garantieren, darf auf dem Manuskript kein Verfassername angegeben werden. Beizulegen ist ein verschlossenes Kuvert, in dem der Titel des Textes, Name, Anschrift und Telefonnummer der Autorin/des Autors unter der sie/er zwischen 3. und 18. Dezember erreichbar ist, eine E-Mailadresse der Autorin/des Autors, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Pass, etc.) und ein Lebenslauf enthalten sein müssen.
Der Wettbewerb ist offen für Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben und bereits literarische Texte veröffentlicht haben, d.h. in den letzten fünf Jahren mindestens einen Text in einer namhaften Literaturzeitschrift, im Feuilleton bzw. in Buchform. Eigenverlag und Internetveröffentlichungen zählen nicht. Bitte dazu Kopien bzw. nachvollziehbare Unterlagen beilegen.
Jede Einsenderin/jeder Einsender darf nur einen unveröffentlichten Text für den Wettbewerb einreichen. Textänderungen können weder nachgereicht noch beim Wettbewerbslesen von der Jury berücksichtigt werden. Bei mehreren Zusendungen wird die gesamte Bewerbung nicht gewertet. Falls für einen eingereichten Text bereits ein Termin zur Veröffentlichung vorliegt, darf dieser nicht vor März 2014 sein. Wenn ein eingereichter Text bereits veröffentlicht wurde, muss der Autor/die Autorin im Falle eines Gewinns das Preisgeld zurückzahlen.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs (Wettbewerbsbedingungen) sind als Vereinbarung unterschrieben der Einreichung beizulegen.
Mündliche Absprachen zum Literaturwettbewerb Wartholz bestehen nicht.
Änderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen vom Veranstalter (Christian Blazek) unterschrieben werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen vor.
Kontaktmöglichkeit
Der Wettbewerbstext und die erforderlichen Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Literaturwettbewerb
Schlossgärtnerei Wartholz
Hauptstraße 113
2651 Reichenau a.d. Rax
Österreich
Die Ausschreibung finden sie unter www.schlosswartholz.at
Bei Fragen: literatursalon(at)schlosswartholz.at