Werkstipendien des Deutschen Literaturfonds

30. September 2021

Buchveröffentlichung erforderlich.

Beschreibung

Bewerbung

Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.

Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:

1. Formloser Antrag
- Name, Adresse, Alter
- Ausbildung, Tätigkeitsbereich
- Verzeichnis der bisherigen Buch- Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
- Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
- Bankverbindung

2. Kostenbegründung
Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.

3. Projektbeschreibung/Exposé

4. Manuskriptprobe
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.

Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden ab 2020 dreimal jährlich statt.
Einreichfristen:
30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
31. Januar für die Sitzung im Sommer.
31. Mai für die Sitzung im Herbst.

Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.