Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf gewährt nach Maßgabe nachfolgender Leitlinien und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Landesmittel Aufenthaltsstipendien an KünstlerInnen sowie WissenschaftlerInnen in Schloss Wiepersdorf (Land Brandenburg/Fläming).
Ein Anspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nationale und internationale KünstlerInnen sowie WissenschaftlerInnen aus
• Literatur (u. a. Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay, Drehbuch, Kritik, Übersetzung)
• Wissenschaft/Romantik (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Themen zur Epoche und Geisteshaltung der Romantik)
• Wissenschaft/Deutsch-deutsche Fragen (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Fragen zur deutsch-deutschen Geschichte)
• Bildende Kunst (u. a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie)
• Komposition (u. a. Sounddesign, Klanginstallation, Klangperformance, Dirigat),
die eine künstlerische oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige professionelle künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bei internationalen BewerberInnen sind Deutsch- oder Englischkenntnisse Voraussetzung. Grundkenntnisse der deutschen Sprache wären für einen ergiebigen Aufenthalt hilfreich.
Für die Vergabe des Aufenthaltsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Wirkens und das geplante Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.
Nicht antragsberechtigt sind
• Studierende (mit Ausnahme von Postgraduierten / Promovenden und MeisterschülerInnen)
• Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat oder Stipendiatin in Schloss Wiepersdorf waren
• Mitglieder der Jurys.
Art und Umfang des Stipendiums
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt.
Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die StipendiatInnen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.
Für StipendiatInnen aus Ländern, für die Visapflicht besteht, wird die Übernahme der Kosten für das Visum gewährt.
Vergabeverfahren
Die Vergabe der Aufenthaltsstipendien erfolgt nach Beratung durch unabhängige Fachjurys.
KünstlerInnen sowie WissenschaftlerInnen können sich entweder für ein Einzelstipendium oder ein Kooperations-Stipendium bewerben.
Für ein Einzelstipendium können sich KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben.
Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die BewerberInnen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten.
Mit der Bewilligung eines Kooperations-Stipendiums erhält die Stipendiatin oder der Stipendiat damit ein weiteres Zimmer, in dem entweder ein Gast für den gesamten Zeitraum wohnt oder zwei Gäste nacheinander anreisen, mit denen sie oder er an dem Projekt arbeitet.
Die benannten Personen können aus sämtlichen künstlerischen Bereichen – auch aus handwerklichen Bereichen – stammen. Sie erhalten die gleichen Konditionen wie die StipendiatInnen.
LebensgefährtInnen können nur vorgeschlagen werden, sofern sie an der künstlerischen Produktion der jeweils ausgewählten StipendiatInnen unmittelbar beteiligt sind.
Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
Die Bewilligung oder Ablehnung des Stipendiums wird schriftlich mitgeteilt.
Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.
Sämtliche StipendiatInnen erhalten mit der Zusage eine Einverständniserklärung. Erst nach Unterzeichnung dieser Einverständniserklärung durch die StipendiatInnen gilt das Stipendium als rechtswirksam verliehen.
Die Bewerbungsfrist für ein Stipendium im Jahr 2023 in Schloss Wiepersdorf endet am 15. April 2022.
Zum Bewerbungsformular auf der Homepage.