Buchveröffentlichung erforderlich.
Werkstipendien für Autorinnen und Autoren werden zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts vergeben. Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung ausgeschlossen. Die angegebene monatliche Unterstützung ist die maximale Förderungssumme. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium.
Jede/r erfolgreiche Bewerberin bzw. Bewerber um ein Stipendium hat zusätzlich die Chance, den Kranichsteiner Literaturpreis (30.000 Euro), das New-York- oder London-Stipendium zu erhalten. Das Verfahren stellt die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Literaturfonds in den Mittelpunkt: Eine interne Jury wählt die Preisträgerinnen und Preisträger ausschließlich aus diesem Kreis aus.
Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.
Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:
1. Formloser Antrag
- Name, Adresse, Alter
- Ausbildung, Tätigkeitsbereich
- Verzeichnis der bisherigen Buch- Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
- Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
- Bankverbindung
2. Kostenbegründung
Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.
3. Projektbeschreibung/Exposé
4. Manuskriptprobe
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.
Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden ab 2020 dreimal jährlich statt.
Einreichfristen:
30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
31. Januar für die Sitzung im Sommer.
31. Mai für die Sitzung im Herbst.
Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.