Alfred-Döblin-Stipendium
Alfred-Döblin-Stipendium 2008
Die Stiftung
Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus
in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung
von Schriftstellern überlassen; die Stipendien stellt die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Stiftung
Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich
der zur Verfügung stehenden Mittel.
Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller
gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen
haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen
lassen.
Die Stipendien werden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
vergeben. Jeder Stipendiat erhält ein Aufenthaltsgeld von Euro 1.100.-
monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des
Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.
Über
die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet
eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der
Künste, des P.E.N.- Zentrum Bundes republik Deutschland und der
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur an.
Bewerbungen sind zu richten an:
Stiftung Alfred-Döblin-Preis
Aufenthaltsstipendium
c/o Akademie der Künste
Sektion Literatur
Pariser Platz 4
10117 Berlin
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2008 endet am 30. September 2007 (Datum des Poststempels).
(Pressemitteilung 19. Juni 2007: http://www.adk.de/de/aktuell/pressemitteilungen/index.htm?we_objectID=23465)