Arbeitsstipendien des Landes Niedersachsen
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur Arbeitsstipendien zu vergeben. Die Stipendien haben die Förderung von Autorinnen und Autoren, die noch am Anfang ihrer literarischen Karriere stehen, zum Ziel. Sie dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede (Martin-Kausche-Ateliers) zu verbringen.
Allgemeine Voraussetzungen
1. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.
2. Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
3. Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
4. Ein Arbeitsstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Jahresstipendium) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
5. Die Antragssteller*in erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragsteller*in nicht.