JenaKultur schreibt das das Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium aus

25. März 2024

 

Präambel
Eduard Rosenthal - Jenaer Ehrenbürger, 2-facher Rektor der FSU Jena, Rechtswissenschaftler
und Begründer der Thüringer Verfassung - zog 1892 mit seiner Ehefrau Clara Rosenthal und dem
gemeinsamen Sohn Curt Rosenthal in die Villa Rosenthal Jena ein. Das Ehepaar übertrug das
Haus testamentarisch der Stadt Jena im Jahr 1924.
Heute erinnert der Ort wieder an das politische, gesellschaftliche und kulturelle Engagement der
Familie, welche das Leben um 1900 nicht nur in Jena, sondern weit über Thüringen hinaus,
nachhaltig geprägt und mitgestaltet hat.
Im Sinne von Eduard und Clara Rosenthal hat JenaKultur seit der Wiedereröffnung des Hauses
im Jahr 2009 insgesamt 34 Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendien vergeben.
Mit dem hier ausgeschriebenen Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur &
Stadtschreibung soll wieder einem / einer Autor:in die Möglichkeit gegeben werden, sich
innerhalb eines festgelegten Zeitraumes der eigenen Arbeit im Bereich Literatur &
Stadtschreibung zu widmen.


§ 1 Voraussetzungen
Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Für eine Bewerbung um das Stipendium sind
nationale und internationale Autor:innen über 23 Jahren, die sich nicht im Studium befinden und
bereits publiziert haben, teilnahmeberechtigt.


§ 2 Dauer
Es wird ein:e Stipendiat:in für einen Zeitraum von 12 Monaten benannt. Die Stipendienzeit
umfasst den Zeitraum vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2025.
§ 3 Bewerbungszeitraum / Bewerbungsunterlagen / Versand
Bewerbungszeitraum: 25. Januar 2024 bis 25. März 2024


Bewerbungsunterlagen:
 vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (max. 1 DIN-A4 Seite)
 Lebenslauf (max. 1 DIN-A4 Seite)
 Exposé (max. 1 DIN-A4 Seite)
 Publikationsliste (ohne Fotos) bereits publizierter Werke (max. 1 DIN-A4 Seite)
 Textprobe des / der Arbeitsvorhaben(s) (max. 4 DIN-A4 Seiten)
Genre / Kategorie:
Belletristik,
Erzählung,
Geschichte,
Kurzgeschichte,
Lyrik,
Roman
Hinweise:
Eine Normseite soll 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Alle aufgeführten
einzelnen Dateien sind zu einer einzigen Gesamt-Datei im PDF-Format zusammenzufügen und
in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzliche Bewerbungsmaterialien werden aus Gründen der
Gleichbehandlung nicht berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an: villa.rosenthal@jena.de
Betreff: Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2024-25
Bewerbungen auf dem postalischen Weg sind ausgeschlossen.


§ 4 Umfang
Das Stipendium ist mit 1.000 Euro pro Monat für zwölf Monate dotiert. Der / die Stipendiat:in soll
sich voll und ganz der Weiterentwicklung sowie Realisierung des / der literarischen
Arbeitsvorhaben(s) widmen.
Im Stipendienzeitraum besteht Residenzpflicht. Ein wesentlich verzögerter Antritt sowie ein
vorzeitiger Abbruch führen zu einer anteiligen Kürzung des Stipendiums. Literarische Tätigkeiten
als Autor:in wie Reisen zu Lesungen, Vorträgen, Veranstaltungen etc. in andere Städte und / oder
Regionen, sind vom Stipendiengeber selbstverständlich gestattet.
JenaKultur stellt im Stipendienzeitraum eine möblierte Wohnung im Dachgeschoss der Villa
Rosenthal miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Der Zugang ist nicht barrierearm. Darüber
hinaus sind auf Grund des Hausnutzungskonzeptes der dauerhafte Besuch von mehreren
Personen sowie die Haltung von Haustieren nicht gestattet.
Die / der Stipendiat:in sollte bereit sein, ihr / sein literarisches Schaffen im Stipendienzeitraum
öffentlich in Jena vorzustellen.


§ 5 Vertrag / Hausordnung
Mit der Stipendienzusage erhält die / der Stipendiat:in einen Stipendienvertrag und die
Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die / den
Stipendiat:in als rechtswirksam verliehen. Das Stipendium kann einer / einem Bewerber:in
innerhalb des regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nur einmal zugesprochen
werden.


§ 6 Auswahl- und Vergabeverfahren
Alle Bewerber:innen, welche die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben,
erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail (innerhalb von 3 Werktagen nach Posteingang) mit
der schriftlichen Zusage zum Vergabeverfahren.
Bewerbungen mit unvollständigen und / oder fehlerhaften Unterlagen erhalten keine
Eingangsbestätigung und finden demnach keine Berücksichtigung.
Nach Ende des Ausschreibungszeitraums erfolgt die Vorauswahl durch eine zweiköpfige
Fachkommission. Aus der Gruppe der Bewerber:innen wird anschließend durch eine
Expertenjury die / der Stipendiat:in benannt.
Die Expertenjury besteht aus fünf Mitgliedern und wird im Juni 2024 tagen. Die Fachjuroren
wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand der Unterlagen aus, die von den
Bewerber:innen einzureichen sind (genaue Angaben unter § 3).
Die Entscheidung der Expertenjury ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines
Stipendiums besteht nicht.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber allen Bewerber:innen nicht
schriftlich begründet. Die Auswahl der / des Stipendiat:in wird nach Beendigung des
Vergabeprozesses und die Annahme des Stipendiums auf der Webseite der Villa Rosenthal Jena
veröffentlicht.


§ 7 Annahmeerklärung
Mit der Beteiligung an der Bewerbung werden diese Ausschreibungsbedingungen anerkannt.
Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten