Arbeitsstipendium der Mörderischen Schwestern e.V.

31. Mai 2024

10 Jahre Arbeitsstipendium der Mörderischen Schwestern e.V. -


Seit 10 Jahren wird das Arbeitsstipendium der Mörderischen Schwestern
ausgeschrieben und motiviert jährlich mehr und mehr Krimi schreibende
Autorinnen sich um das inzwischen mit 2400 Euro dotierte Krimistipendium zu
bewerben.
Mit diesem Stipendium unterstreichen die Mörderischen Schwestern ihren Anspruch,
den von Frauen in deutscher Sprache verfassten Krimi zu unterstützen und bekannt zu
machen.
Denn obwohl es viele Krimi schreibende Frauen gibt, sind ihre Werke in den Bereichen
Vergütung / Tantiemen, Preise und Stipendien gegenüber den Krimis ihrer männlichen
Kollegen nach wie vor nicht wirklich gleichberechtigt.


Ein Grund für den Erfolg des Arbeitsstipendiums der Mörderischen Schwestern liegt in
der ausgesprochen Autorinnen-freundlich verfassten Bedingung: der Krimi muss von einer
Frau in deutscher Sprache verfasst sein.
Mit anderen Worten (und im Gegensatz zu vielen anderen Stipendien):
● gibt es keine Altersbeschränkung, egal ob 19 oder 99, jede Autorin wird gleich
begutachtet.
● gibt es keine Residenzpflicht - ein Kriterium, das Frauen, die oft durch Care-Arbeit in der
Familie kein Aufenthaltsstipendium in Anspruch nehmen können, häufig benachteiligt.
● muss keine Verlagsveröffentlichung nachgewiesen werden - damit sind auch alle
Neuautorinnen angesprochen.
● muss keine Mitgliedschaft bei den Mörderischen Schwestern bestehen - auch wenn sich
der Verein natürlich über jedes neue Mitglied sehr freut.
Mit dem Stipendium möchte der Verein Frauen helfen, sich intensiv und ohne Zeitdruck
ihrem Krimi-Buchprojekt zu widmen, sich ganz auf ihre schriftstellerische Arbeit zu
konzentrieren.


Und daher wird das Erfolgsmodell natürlich auch im Jahre 2024 ausgeschrieben:
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März 2024 und endet am 31. Mai 2024.


Gefragt sind alle Subgenres: Ob gemütlicher Regional- oder akribischer Polizei-Krimi, ob
US-inspirierter hardboiled oder nordisch-unterkühlter Roman Noir, ob humorvoller
Whodunit, atemraubender Thriller oder gar eine Sammlung eigener Krimikurzgeschichten,
alle Formen der Kriminalliteratur sind willkommen, solange sie in deutscher Sprache
verfasst sind und sich an Erwachsene richten (keine Kinder- und Jugendkrimis).
Mittlerweile laufen die Bewerbungen digital überdie Website der Mörderischen Schwestern
e.V. - https://www.moerderische-schwestern.eu/ueber-uns/aktuelle-projekte/unser-
arbeitsstipendium/ Das schont sowohl die Ausgaben der Autorinnen als auch die Umwelt.
Noch vor wenigen Jahren musste jede Autorin ihre Bewerbung in fünffacher Ausführung
zur Post bringen und die Jurysekretärin unzählige Päckchen für die Jurorinnen packen und
versenden.


Das Bewerbungsformular ist unter dem Punkt Teilnahmebedingungen zu finden, die
sorgfältig gelesen werden sollten.


Die Jurorinnen erhalten nur die anonymisierten Dokumente.
Bewerbungen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, werden nicht
berücksichtigt. Ausgeschlossen von der Bewerbung sind zudem der Vorstand der
Mörderischen Schwestern, die Jurysekretärin, die Mitglieder der aktuellen Jury und die
früheren Stipendiatinnen.
Jede Bewerberin darf sich nur mit einem Projekt bewerben. Autorinnenduos sind
zugelassen. Im Falle des Gewinns muss das Preisgeld geteilt werden.
Wer noch Fragen hat: Die Jurysekretärin Carolyn Srugies
(stipendium@moerderische-schwestern.eu) hilft gerne bei Schwierigkeiten weiter.