Veröffentlichung erforderlich.
Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth (Schleswig-Holstein). Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftsteller*innen überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Verfügung.
Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller*innen gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Die Alfred-Döblin-Stipendien sollen die Schriftsteller*innen in die Lage versetzen, sich auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können: geplante literarische Arbeiten zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten fortzusetzen bzw. zu vollenden.
In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jede*r Stipendiat*in erhält ein Aufenthaltsgeld von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth. Über die Bewerbungen entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein*e Vertreter*in der Akademie der Künste, des PEN-Zentrums Deutschland und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa an. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.