Arbeitsstipendien der Freien und Hansestadt Hamburg

18. August 2008
Die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert Autorinnen
und Autoren mit sechs Arbeitsstipendien von je 6000 Euro. Die
Stipendien können geteilt werden.
Ausschreibungsende: 18. August

Frühere Preisträger dieses Wettbewerbes können sich erst vier Jahre
nach Erhalt ihres Preises wieder beteiligen. Autoren, die insgesamt
bereits drei Förderpreise (gleichgültig, ob für Literatur oder für
literarische Übersetzungen) erhalten haben, sind von der Bewerbung
ausgeschlossen.

Bewerbung

Es wird darauf hingewiesen, daß die Einsendung anonym sein muß, d.h.
auf den Arbeitsproben darf ihr Name nicht erscheinen. Bewerber dürfen
jeweils nur eine Bewerbung einreichen. Die Bewerbungen müssen enthalten:

a) einen ersten Umschlag, in dem eine Liste mit Kennwort, Namen und
Adresse, bio- und (falls vorhanden) bibliographischen Angaben enthalten
ist. Das Kennwort und der Name müssen auch auf dem Umschlag selbst
vermerkt sein. Diese Angaben verbleiben bei der Kulturbehörde.
Die Kulturbehörde überprüft die formale Zulässigkeit der Bewerbung anhand der angegebenen Daten.

b) einen zweiten Umschlag mit den literarischen Arbeitsproben in
zweifacher, von einander getrennter Ausfertigung sowie dem
Registraturbogen, der auf der Webseite
zu finden ist. Auch auf den Titelblättern der Arbeitsproben müssen das
gewählte Kennwort und das Lebensalter des jeweiligen Bewerbers vermerkt
werden, nicht jedoch der Name. Dieser zweite Umschlag wird der Jury
zugeleitet. Die Arbeitsproben sollten sich auf lediglich eine
literarische Gattung beschränken:

- bei Romanen eine Textmenge, die maximal circa 30 Manuskriptseiten entspricht, sowie ein Exposé des Gesamttextes,
- bei Kurzprosa (Erzählungen, literarischer Essay und andere
Prosatexte) eine Textmenge, die maximal circa 30 Manuskriptseiten
entspricht, mindestens aber einen abgeschlossenen Text,
- bei Lyrik mindestens 10 Gedichte,
- bei Theaterstücken, Hörspielen oder anderen literarischen Formen eine
Textmenge, die maximal circa 30 Manuskriptseiten entspricht.
Die eingereichten Arbeitsproben können aus unfertigen oder
abgeschlossenen Werken stammen, sie dürfen aber nicht veröffentlicht
sein. Ihre formale Gestaltung muß den beigefügten „Hinweisen zur
Gestaltung der Arbeitsproben“ entsprechen.

Die Kulturbehörde übernimmt keinerlei Haftung für die Einsendungen. Sie
kann alle Einsendungen, welche die genannten Richtlinien nicht
beachten, von der Jurierung ausschließen. Die eingesandten Manuskripte
werden nicht zurückgeschickt, jedoch werden alle Teilnehmer nach
Abschluß der Jurierung benachrichtigt.
Hinweise zur Gestaltung der Arbeitsproben (unbedingt einzuhalten!)
1) Handschriftliche Arbeitsproben können nicht berücksichtigt werden.
2) Die eingesandten Typoskripte müssen das DIN A 4 - Format einhalten.
Die Texte sollten möglichst einen Zeilenabstand von 1,5 einhalten. Das
Papier darf nicht gefaltet, zerknittert oder beschädigt sein. Es darf
nur einseitig bedruckt sein.
3) Die Typoskripte dürfen nicht geklammert oder in irgendeiner anderen
Art fest gebunden oder geheftet sein. Hüllen und Büroklammern hingegen
können verwendet werden. Zusammenhängende Endlosbögen sind nicht
zugelassen.
4) Die Typoskripte müssen ein deutliches, einwandfrei fotokopierbares Schriftbild aufweisen.
5) Gestalterische Elemente (Zeichnungen o.ä.) bitte ausschließlich als Kopien einreichen.

Bitte reichen Sie keine Originale ein!

Kulturbehörde Hamburg, Literaturreferat, Literaturförderpreise 2007
Hohe Bleichen 22
D-20354 Hamburg
Tel.: +49-(0)40-42 824-0
Fax.: +49-(0)40-42 824-244
Webseite
 

Wolfgang Schömel, Literaturreferent
Tel.: +49-(0)40-42 824-288
Wolfgang.Schoemel@kb.hamburg.de