Arbeitsstipendien für Hamburger Übersetzer
Nur für Autoren, die ihren Lebenswohnsitz in Hamburg haben oder im Verkehrsverbund der S-Bahn
der Freien und Hansestadt Hamburg Arbeitsstipendien für Hamburger
Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Förderpreise unterstützen
literarisch ausgewiesene Übersetzungsprojekte oder prämieren
abgeschlossene Übersetzungen, die im laufenden Kalenderjahr
erschienen sind. Im Unterschied zu den Förderpreisen für Literatur ist das Verfahren nicht anonym.
Es stehen drei Förderpreise von je 2500 Euro zur Verfügung.
Frühere Preisträger dieses Wettbewerbes können sich erst vier Jahre
nach Erhalt ihres Preises wieder beteiligen. Autoren, die insgesamt
bereits drei Förderpreise (gleichgültig, ob für Literatur oder für
literarische Übersetzungen) erhalten haben, sind von der Bewerbung
ausgeschlossen.
Bewerbungen für die Förderpreise für literarische Übersetzungen sind in
fünffacher Ausführung einzureichen. Sie sollen enthalten:
a) bio- und bibliographische Angaben;
b) Darstellung der literarischen Bedeutung des Übersetzungsprojektes;
c) falls vorhanden: Fachkompetente Beurteilungen (in Kopien!) des
vorgestellten Projektes oder früherer Übersetzungen des Bewerbers/der
Bewerberin. Dies können z.B. sein: Gutachten von Fachwissenschaftlern,
Übersetzern, Lektoren; Kritiken aller Art.
d) Übersetzungsproben, circa 10 Seiten, möglichst zusammen mit den
entsprechenden Textpartien in Originalsprache, möglichst synoptisch der
Originalsprache zugeordnet.
Die Kulturbehörde übernimmt keinerlei Haftung für die Einsendungen. Sie
kann alle Einsendungen, welche die genannten Richtlinien nicht
beachten, von der Jurierung ausschließen. Die eingesandten Manuskripte
werden nicht zurückgeschickt, jedoch werden alle Teilnehmer nach
Abschluß der Jurierung benachrichtigt.
Hinweise zur Gestaltung der Arbeitsproben (unbedingt einzuhalten!)
1) Handschriftliche Arbeitsproben können nicht berücksichtigt werden.
2) Die eingesandten Typoskripte müssen das DIN A 4 - Format einhalten.
Die Texte sollten möglichst einen Zeilenabstand von 1,5 einhalten. Das
Papier darf nicht gefaltet, zerknittert oder beschädigt sein. Es darf
nur einseitig bedruckt sein.
3) Die Typoskripte dürfen nicht geklammert oder in irgendeiner anderen
Art fest gebunden oder geheftet sein. Hüllen und Büroklammern hingegen
können verwendet werden. Zusammenhängende Endlosbögen sind nicht
zugelassen.
4) Die Typoskripte müssen ein deutliches, einwandfrei fotokopierbares Schriftbild aufweisen.
5) Gestalterische Elemente (Zeichnungen o.ä.) bitte ausschließlich als Kopien einreichen.
Bitte reichen Sie keine Originale ein!
Kulturbehörde Hamburg, Literaturreferat, Literaturförderpreise 2007
Hohe Bleichen 22
D-20354 Hamburg
Tel.: +49-(0)40-42 824-0
Fax.: +49-(0)40-42 824-244
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