Arbeitsstipendien für nds. Autoren
Literatur Arbeitsstipendien zu vergeben. Sie dienen der Realisierung
schriftstellerischer Arbeitsvorhaben.
Arbeitsstipendien (bis zur Höhe von 3.000 Euro), die nur im Bereich
Literatur vergeben werden können, sollen eine AutorIn finanziell in die
Lage versetzen, verstärkt künstlerisch tätig zu sein, das heißt, es ist
im weitesten Sinne projektbezogen. Das durchschnittliche monatliche
Bruttoeinkommen eines Antragstellers soll in den letzten Monaten vor
Antragstellung die Endgrundvergütung der VergGr. III BAT (rund 3.000
Euro) nicht überschreiten. Die Arbeitsstipendien werden jeweils
ausgeschrieben. Sofern aktuelle Ausschreibungen laufen, können diese
links in der Rubrik "Aktuelle Ausschreibungen" auf der Homepage des
Ministeriums eingesehen werden.
Die Qualität des bisherigen künstlerischen Schaffens und des
beabsichtigten Vorhabens muss eine Förderung rechtfertigen. Hierzu
werden gutachterliche Äußerungen der jeweiligen Fachkommission
eingeholt.
Ein formloser Antrag ist in 8-facher Ausführung an das Niedersächsische
Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten. Neben einer
Bio-Bibliographie sind eine Beschreibung des Vorhabens, ein Exposé und
mindestens 20– 30 Manuskriptseiten dem Antrag beizufügen.
Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach
Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antragsexemplar verbleibt
bei den Akten.
Leibnitzstr. 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-12 025 56
Fax.: +49-(0)511-12 028 05
Webseite
Heike Fliess
Tel.: +49-(0)511-12 025 78
heike.fliess@mwk.niedersachsen.de
Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die ihren Wohnsitz bzw. Produktionsstandort in Niedersachsen haben.
Das
durchschnittliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des
Antragstellers soll die 3.000 € - ohne Sonderzahlungen - nicht
übersteigen.