Aufenthaltsstipendium für Jerusalem des Landes Niedersachsen 2011
Das Aufenthaltsstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, deren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen liegt bzw. deren Bewerbungsprojekt einen Niedersachsenbezug aufweist.
Das Aufenthaltsstipendium umfasst in der Regel einen Förderzeitraum von 4 Monaten und soll im Zeitraum April bis Juli 2011 stattfinden. Mit der Gesamtsumme von 2.500 Euro pro Monat sollen die anfallenden Lebenshaltungs-, Miet- sowie Sachkosten abgedeckt werden. Neben der monatlichen Förderung werden Reisekosten bezahlt. Die Betreuung vor Ort wird vom Goethe-Institut Jerusalem übernommen. Das Goethe-Institut Jerusalem wird die Stipendiaten bei der Wohnungssuche unterstützen, sie aktiv in die lokale Kulturarbeit einbinden und ihnen Kontakte zur örtlichen Literaturszene vermitteln.
Das Bewerbungsprojekt soll geeignet sein, eine literarische Brücke von Niedersachsen in die Kulturmetropole Jerusalem zu schlagen. Der während des Aufenthalts entstandene Text sollte sich mit der israelisch-jüdischen Kultur auseinandersetzen. Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags ist durch Arbeitsberichte und durch die Vorlage eines publizierten Textes nachzuweisen.
Berichte, wöchentliche Erzählungen oder Tagebucheinträge (Blogs) können auf der Webseite der „Literaturdatenbank für Niedersachsen“ veröffentlicht werden. Zudem soll die/der Geförderte einen sachlichen Zwischenbericht über den Verlauf des Stipendiums einreichen.
Die Bewerbung ist in 8-facher Ausführung einzusenden.
Dem ausgefüllten Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der Veröffentlichungen,
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten,
- detailliertes Konzept für das angestrebte Projekt mit Leitsatz bzw. Motto und Begründung des Vorhabens.
Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antragsexemplar verbleibt bei den Akten.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von der positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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