Chrysalide – Binding Förderpreis für Literatur
Bedingungen
– Eingesandt werden können abgeschlossene deutschsprachige Prosatexte (keine Textsammlungen). Voraussetzung: Der Text wurde bisher der Öffentlichkeit weder in voller Länge noch in Auszügen auf Papier oder in anderer (z.B. digitaler) Form zugänglich gemacht.
– Pro Autorin, pro Autor kann nur ein Manuskript eingereicht werden.
– Bewerbungen für den Binding Preis Chrysalide sind über den Link https://www.chrysalide-binding.ch/chrysalide-binding-foerderpreis-fuer-literatur/ einzureichen.
– Die Textdatei darf keine Hinweise auf deren Autorschaft enthalten und ist mit einem Kennwort zu versehen. Persönliche Angaben und Kennwort sind im Eingabeformular einzugeben. Kopie ID oder Pass und bei Nicht-Schweizerinnen oder Nicht-Schweizern Kopie der Niederlassungsbewilligung sowie Manuskript sind im Eingabeformular als PDF hochzuladen.
– Autorinnen und Autoren, die sich um eine Teilnahme bewerben, laden ihren Text von mindestens 100 Seiten mit folgender Formatierung mittels Eingabeformular hoch: A4-Normseite à max. 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen (30 Zeilen à 50 Zeichen pro Seite) Schriftgrösse 12-Punkt, Zeilenabstand 1.5
Verpflichtung der Autorin / des Autors
– Mit der Einsendung verpflichtet sich die Autorin, der Autor, das Manuskript im Falle der Auszeichnung im Lenos Verlag (voraussichtlich im Herbst 2025) zu veröffentlichen.
– Zwischen Einsendeschluss (15. Juni 2024) und Information der Stiftung über den Juryentscheid (spätestens Mitte Oktober 2024) kann das Manuskript nicht mehr zurückgezogen werden, das heisst, es besteht eine Sperrfrist für einen Verlags- und/oder Agenturvertrag.
– Der Autor/die Autorin erklärt sich im Falle der Auszeichnung bereit, an mindestens zwei Veranstaltungen der Sophie und Karl Binding Stiftung zur Bekanntmachung des Buches teilzunehmen. Diese Anlässe sind Bestandteil des Begleitprogramms und werden nicht separat honoriert.