Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur und Stadtschreibung Jena
Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2023/24
Eduard Rosenthal - Jenaer Ehrenbürger, 2-facher Rektor der FSU Jena, Rechtswissenschaftler und Begründer der Thüringer Verfassung - zog 1892 mit seiner Ehefrau Clara Rosenthal und dem gemeinsamen Sohn Curt Rosenthal in die Villa Rosenthal Jena ein. Das Ehepaar übertrug das Haus testamentarisch der Stadt Jena im Jahr 1924.
Heute erinnert der Ort wieder an das politische, gesellschaftliche und kulturelle Engagement der Familie, welche das Leben um 1900 nicht nur in Jena, sondern weit über Thüringen hinaus, nachhaltig geprägt und mitgestaltet hat.
Im Sinne von Eduard und Clara Rosenthal vergibt JenaKultur seit der Wiedereröffnung des Hauses im Jahr 2009 verschiedene Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendien.
Mit dem ausgeschriebenen Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur & Stadtschreibung soll einer / einem Stipendiat:in die Möglichkeit gegeben werden, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraumes der eigenen Arbeit im Bereich Literatur & Stadtschreibung zu widmen.
Es wird ein:e Stipendiat:in für einen Zeitraum von 12 Monaten benannt. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024.
Die / der Stipendiat:in sollte bereit sein, ihr / sein literarisches Schaffen zu Beginn des Stipendiums öffentlich vorzustellen.
JenaKultur stellt während des Stipendienzeitraumes eine möblierte Wohnung im Dachgeschoss der Villa Rosenthal miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Der Zugang ist nicht barrierefrei. Das Stipendium ist mit EUR 1.000 Euro pro Monat für zwölf Monate dotiert. Der Stipendiengeber übernimmt einmalig die Kosten für die An- und Abreise (nach / von Jena) des / der Stipendiat:in.
Die Vorauswahl wird durch eine zweiköpfige Kommission getroffen. Aus der Gruppe der Bewerber:innen wird anschließend durch eine Expertenjury die / der Stipendiat:in benannt.
Die Expertenjury besteht aus fünf Mitgliedern und wird im Juni 2023 tagen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand der Unterlagen aus, die von den Bewerber:innen einzureichen sind (genaue Angaben unter § 3). Bewerbungen mit unvollständigen und / oder fehlerhaften Unterlagen finden keine Berücksichtigung.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber allen Bewerber:innen nicht schriftlich begründet. Die Auswahl der / des Stipendiat:in wird im Anschluss an die Jurysitzung auf der Webseite www.villa-rosenthal-jena.de veröffentlicht.
Mit der Stipendienzusage erhält die / der Stipendiat:in einen Stipendienvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die/den Stipendiat:in als rechtswirksam verliehen. Das Stipendium kann einer /einem Bewerber:in innerhalb des regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nur einmal zugesprochen werden.