Deutsche Akademie Rom Villa Massimo (Auswahlverfahren Niedersachsen und ndere Bundeländer)

15. Januar 2014
15. Januar 2014 | immer der 15. Januar für einen Aufenthalt im Folgejahr
(die Auswahlverfahren sind in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich)
jährlich
12 Monate, das Studienjahr in der Villa Massimo beginnt jeweils am 15.02. und endet spätestens am 06.01. des Folgejahres
2.500 Euro | monatlich
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Buchveröffentlichung erforderlich.
Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 5 Jahren den ersten Wohnsitz und ihren Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

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Beschreibung
Außergewöhnlich qualifizierte und begabte, vorrangig jüngere, in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offene Künstlerinnen und Künstler der Kunstsparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition), erhalten die Möglichkeit, sich hier durch einen einjährigen Studienaufenthalt in Rom, eingebunden in das römische und italienische Kulturleben, künstlerisch weiter zu entwickeln.

Die Förderung in der Villa Massimo umfasst neben der freien Unterkunft ein Barstipendium des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 2.500 € pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten. Außerdem werden Kontaktmöglichkeiten zu den deutschen Kulturinstituten in Rom, den römischen und italienischen Kultureinrichtungen und zu den der Deutschen Akademie Rom vergleichbaren ausländischen Künstlerförderungseinrichtungen sowie zu Galerien, Agenturen, Verlagen, etc. ermöglicht. Die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Deutschen Akademie Rom, insbesondere an der gemeinsamen Abschlusspräsentation der während des Studienaufenthalts entstandenen Werke, ist ebenfalls im Stipendium enthalten. Möglich sind auch Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CD's) auf Vorschlag der Direktion, sofern hierfür Drittmittel bereitstehen.

Den Studiengästen stehen in der Villa Massimo ein eingerichtetes Studio (Atelier, Wohnräume - mit Telefon- und Internetanschluss -, Küche, Bad einschließlich Wasser, Strom, Heizung und Grundreinigung) unentgeltlich zur Verfügung. Die Studiengäste verpflichten sich, während der Dauer der Studienzeit in der Deutschen Akademie Rom präsent zu sein.

Ehemalige Studiengäste der Villa Massimo und der Casa Baldi können sich nur mit besonderer Begründung und nach Abschluss des Stipendiums für einen Aufenthalt in der jeweils anderen Einrichtung bewerben.

Das Auswahlverfahren in der Sparte Literatur ist grundsätzlich einstufig. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen. Die für die Kunstförderung zuständige Behörde des Landes wählt allein unter Qualitätsgesichtspunkten aus. Sie schlägt die Kandidatinnen und Kandidaten bis Ende März der Auswahljury bei der Kulturstiftung der Länder vor. Die Endauswahl findet spätestens Ende Juni statt, so daß die Künstlerinnen und Künstler in der Regel bis Anfang Juli erfahren, ob sie im kommenden Jahr einen Studienplatz in der Villa Massimo erhalten.

Das Recht, den Studienaufenthalt in der Villa Massimo und der Casa Baldi anzutreten, wird erst wirksam, wenn die Studiengäste das Statut und die Hausordnung der Deutschen Akademie Rom unterschrieben und sich ausdrücklich zu deren Einhaltung verpflichtet haben.

Bewerbung

Künstlerinnen und Künstler, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben.

Bewerbungsvoraussetzungen:
Der Bewerber gibt an, welche Gründe er für den Aufenthalt in Italien hat. Außerdem ist er verpflichtet, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein. Bewerber müssen bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben; bei Antritt des Aufenthaltes in Italien müssen Grundkenntnisse der italienischen Sprache vorhanden sein; Bewerber müssen einem längerem Aufenthalt im südlichen Klima gesundheitlich gewachsen sein, was durch ein ärztliches Attest kurz vor Antritt des Studienaufenthaltes nachzuweisen ist. Die in vierfacher Ausfertigung vorzulegenden Bewerbungsbögen finden sich auf der Internetseite.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - Referat 32 -
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-120-25 56
Fax.: +49-(0)511-120-28 05
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Heike Fliess
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