Deutscher Literaturfonds e.V.: Werkstipendien für AutorInnen (30. April)

30. April 2010

Werkstipendien für deutschsprachige Autorinnen und Autoren zur
Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts. Sach- und
Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung
ausgeschlossen.

Maximale Höhe: 2.000,- Euro pro Monat.
Maximale Laufzeit: 1 Jahr. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen
möglich. Abgelehnte Projekte können allenfalls nach grundlegender
Veränderung nochmals eingereicht werden.

Vergaberichtlinien

Das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds e.V. hat beschlossen, bei der Vergabe von Fördermitteln wie folgt zu verfahren:

1.
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die
Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit der Antragstellerin/dem
Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.

2.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein von ihnen
nicht selbst finanziertes literarisches Werk in einem deutschsprachigen
Verlag veröffentlicht haben.

3. Über die Förderung
entscheidet das Kuratorium oder eine von ihm zu benennende
Vergabe-Kommission. Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines
Antrags können den AntragstellerInnen aus grundsätzlichen wie
praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.

4. Die
Förderbeträge werden der Antragstellerin/dem Antragsteller durch die
Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung
gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der Förderung
abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist
ausgeschlossen.

5. Die Verwendung der Fördermittel im Sinne
des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle
nachzuweisen - bei der Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle
der Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten
Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben
mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer
die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen.
Über den Fortgang oder Abbruch - ggf. auch über eine Rückforderung
zweckwidrig verwendeter Mittel - entscheidet das Kuratorium.

6. Anträge via e-mail werden nicht entgegengenommen.

Antragstellung

Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.
Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:

1.
Formloser Antrag
Name, Adresse, Alter
Ausbildung, Tätigkeitsbereich
Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
Bankverbindung

2. Kostenbegründung
Im Falle der Autorenförderung: Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.
Im Falle der Vermittlungsförderung:
Kostenaufstellung für das Projekt mit genauer Angabe über die
Verwendung der Fördermittel. Im besonderen Falle der Förderung
literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur
projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) gewährt;
sie sollen Autorenhonorare einschließen.

3. Projektbeschreibung/Exposé

4.
Manuskriptprobe: Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung
beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur
für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung
wird jedoch vorausgesetzt, daß die FörderungsempfängerInnen mit der
Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds
einverstanden sind.

Antragsfristen

Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden zweimal jährlich, in der Regel im März und im Oktober, statt. Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 31. Oktober (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 30. April (für die Herbstsitzung). Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel.

Struktur des Deutschen Literaturfonds

Der Deutsche Literaturfonds ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein.
Die Gründungsmitglieder sind:

  • Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
  • Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V.
  • Deutscher Bibliotheksverband e.V.
  • Freier Deutscher Autorenverband
  • Kulturwerk deutscher Schriftsteller e.V. des Verbandes deutscher Schriftsteller
  • P.E.N.-Zentrum Deutschland
  • Verwertungsgesellschaft Wort

Geschäftsstelle:

Alexandraweg 23,64287 Darmstadt
fon: 06151 - 40930, fax: 06151 - 409333
e-mail: Deutscher.Literaturfonds@t-online.de
Internet: www.deutscher-literaturfonds.de

Anträge sind zu richten an: Deutscher Literaturfonds e.V., Alexandraweg 23, 64287 Darmstadt