Ernst Meister-Preis für Lyrik (Haupt- und Förderpreis)

5. April 2011

In Erinnerung an den am 3.9.1911 geborenen und 1979 verstorbenen Hagener Lyriker Ernst Meister stiftet die Stadt Hagen seit 1981 den Ernst Meister-Preis für Lyrik, Kulturpreis der Stadt Hagen. Der Preis wird 2011 anlässlich des 100. Geburtstages Ernst Meisters verliehen. Die Auslobung des Preises wird durch die großzügige Unterstützung der Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der Kulturstiftung der Provinzial Versicherungen und der Thalia Holding ermöglicht.

Der Preis besteht aus einem Hauptpreis und zwei Förderpreisen.

Hauptpreis:
Mit dem Hauptpreis wird das Werk einer Autorin/eines Autors ausgezeichnet, in dem auf besondere Weise die Verantwortung für Sprache und Poesie und das Bemühen um ihre lebendige und zeitgemäße Weiterentwicklung zum Ausdruck kommen. Für die Zuerkennung kann das gesamte literarische Schaffen oder auch ein hervorragendes Werk maßgeblich sein.
Der Hauptpreis ist mit 13.000 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen für den Hauptpreis

  • Verlage, literarische Einrichtungen und Literaturvermittler sind berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpreis vorzuschlagen. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
  • Der/die Preisträger/in verpflichtet sich zu einer nicht honorierten Lesung in Hagen unabhängig von der Preisverleihung.
  • Die Texte müssen in sechsfacher Ausfertigung vorliegen.
  • Eine Bio-Bibliographie der Autorin/des Autors muss vorliegen.
  • Einsendeschluss ist der 5. April 2011.

Förderpreise:
Die zwei Förderpreise erhalten Nachwuchsautorinnen und -autoren.
Der Westfälische Förderpreis wird von der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzialversicherungen gestiftet. AutorInnen, die sich für diesen Preis bewerben, müssen in Westfalen beheimatet sein oder ihren Lebensmittelpunkt in Westfalen haben.
Der Thalia Förderpreis ist von der Thalia Gruppe gestiftet und steht allen deutschsprachigen AutorInnen offen.

Die Förderpreise werden für Werke verliehen, die sich durch Experimentierfreude und besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit Sprache auszeichnen.
Beide Förderpreise sind mit einem Preisgeld von jeweils 2.250 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen für die Förderpreise

  • Eigenbewerbungen sind zugelassen.
  • Nachweis einer eigenständigen, nicht im Selbst- oder Druckkostenzuschussverlag erschienenen literarischen bzw. literaturwissenschaftlichen Buchveröffentlichung.
  • Einreichung von maximal 12 lyrischen Texten in sechsfacher Ausfertigung (mit Namen und Adresse versehen).
  • Der/die Preisträger/in verpflichtet sich zu einer nicht honorierten Lesung in Hagen unabhängig von der Preisverleihung.
  • Eine Bio-Bibliographie der Autorin/des Autors muss vorliegen.
  • Einsendeschluss ist der 5. April 2011.

Jury
Eine fünfköpfige Fachjury, der Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen der Literaturvermittlung und -förderung, eine Lyrikerin bzw. ein Lyriker sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Hagen angehören, entscheidet sowohl über den Hauptpreis als auch über die Förderpreise.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Ein Anspruch auf Preisvergabe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Die Preisverleihung findet am 3. September 2011 in Hagen statt.

Einsendungen und Informationen:
Kulturbüro der Stadt Hagen
Museumsplatz 3
58095 Hagen
Sigrun Politt Telefon: 02331.207 48 70; Mail: sigrun.politt@stadt-hagen.de
Elena Grell Telefon: 02331.207 48 65; Mail: elena.grell@stadt-hagen.de
Rita Viehoff Telefon: 02331.207 26 21; Mail: rita.viehoff@stadt-hagen.de