Wird nur an Frauen vergeben.
Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt jährlich Fördermittel für Projekte jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die in Deutschland leben und arbeiten. Sie fördert in den unterschiedlichsten Bereichen wie Film, Literatur (z.B. Romane, Gedichtsammlungen, Sachbücher, Biographien), Tanz und Theater, bildende Kunst (z.B. Ausstellungen), Wissenschaft (z.B. Forschungsvorhaben, universitäre Abschlussarbeiten). Eine Förderung ist altersunabhängig möglich.
Bewerbungen für das Förderjahr 2025 können vom 13.05.-02.09.2024 eingereicht werden.
Bewerbungsformalitäten
Die Anträge müssen schriftlich in digitaler Form gestellt werden. Diese können nur berücksichtigt werden, wenn sie während der Bewerbungsfrist bei der Stiftung eingehen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
• Das ausgefüllte Antragsformular (PDF)
• Eine Beschreibung des Projektvorhabens inkl. Zeitplan und finanzieller Kalkulation in tabellarischer Form
• Lebenslauf mit zusätzlichen Angaben zum persönlichen/biographischen Bezug zum Judentum
Bitte beachten Sie:
• Unsere Stipendien können satzungsgemäß ausschließlich an jüdische Frauen vergeben werden. Eine Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde ist nicht Bedingung. Die Stipendiatinnen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausnahmen sind nicht möglich.
• Pro Bewerberin kann nur ein Projektvorhaben berücksichtigt werden. Auch Frauen, die in den Vorjahren bereits durch die Stiftung ZURÜCKGEBEN gefördert wurden, können an dieser Ausschreibung teilnehmen.
• Bereits begonnene Projekte können gefördert werden.
• Da die Stiftung ZURÜCKGEBEN nicht in allen Fällen die beantragte Fördersumme in voller Höhe bewilligen und oftmals nur eine Anschubfinanzierung leisten kann, sind Antragstellungen bei weiteren Institutionen daher ausdrücklich erlaubt.
• Es werden nur Bewerbungen in deutscher Sprache angenommen.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
• Förderanträge ohne Unterschrift können nicht berücksichtigt werden.
• Im Falle einer Absage können wir Ihnen leider keine inhaltlichen Anmerkungen bzgl. Ihrer Bewerbung liefern. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Im Falle einer Zusage wird ein Stipendienvertrag zwischen der Stipendiatin und der Stiftung ZURÜCKGEBEN geschlossen. Hierfür muss eine Passkopie sowie aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Für die Auszahlung des Stipendiums wird ein deutsches Bankkonto benötigt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zu richten an:
per E-Mail an: info@stiftung-zurueckgeben.de
Die Dateigröße der Unterlagen darf 8 MB nicht überschreiten, sie sind ausschließlich im E-Mail Anhang zu verschicken. Andere Formate außer PDF werden nicht akzeptiert. Bewerbungen in anderen Formaten können nicht berücksichtigt werden.
Die Antragstellerinnen müssen in Deutschland leben.
Koordination:
Stiftung "Zurückgeben"
Merseburger Straße 3
D-10823 Berlin
info(at)stiftung-zurueckgeben.de http://www.stiftung-zurueckgeben.de/
Ansprechpartner/in:
Stiftung Zurückgeben
info(at)stiftung-zurueckgeben.de