Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher
Der Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher kann an folgende Literatursparten vergeben werden: Kinderbücher, Jugendbücher, Kindersachbücher, Jugendsachbücher und Bilderbücher. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury kann eine Empfehlungsliste mit den in die engere Wahl gezogenen Büchern aufstellen und veröffentlichen. Eine Teilung des Preises (Autoren/Übersetzer/Illustratoren) ist möglich - dieses wird von der unabhängigen Jury im Einzelfall entschieden.
Zum Wettbewerb sind die Bücher zugelassen, die in der Zeit vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 erstmalig in deutscher Sprache erschienen sind. Dabei kann es sich sowohl um deutschsprachige Originalwerke als auch um deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Werke handeln.
Vorschlagsberechtigt sind Verlage, Autoren und Autorinnen sowie deren Verbände. Andere interessierte Personen (z.B. Buchhändlerinnen/Buchhändler und Bibliothekarinnen/Bibliothekare) werden gebeten, ihre Anregungen den jeweiligen Verlagen zu übermitteln.
Die Einreichung durch Verlage wird empfohlen. Die vorgeschlagenen Bücher müssen in jeweils acht Exemplaren eingereicht werden. Bitte unbedingt Postanschrift angeben!
Horionplatz 1
D-40213 Düssseldorf
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Martina Böttcher
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