GWK-Förderpreis LITERATUR

24. April 2015

Die GWK vergibt 2015 einen GWK-Förderpreis Literatur an einen jungen Schriftsteller oder eine Schriftstellerin aus Westfalen-Lippe, der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt. Der GWK-Förderpreis Literatur ist mit 5.000 Euro und der Aufnahme in ein Förderprogramm dotiert, das spätestens mit dem 42. Lebensjahr endet.

Bewerbungsschluss: Freitag, 24. April 2015 (Posteingang)

Bewerbungs-Bedingungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren sein, dort seit mindestens zwei Jahren leben oder ihren Hochschulabschluss in der Region gemacht haben. Sie dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als 40 Jahre sein und müssen bereits einen Text in einer anerkannten Literaturzeitschrift oder einer Anthologie (nicht auf der eigenen Homepage) veröffentlicht haben.

Bewerbung
Sie verfassen ein formloses Anschreiben, dem Sie beifügen:
1. Ihren Lebenslauf mit Bibliographie
2. ein unveröffentlichtes Manuskript von maximal 30 Seiten DIN A4
3. bis zu drei Publikationen der letzten zwei Jahre
4. Falls Sie schon ein Buch veröffentlicht haben, legen Sie es in 2 Exemplaren dazu. Wir berücksichtigen keine Rezensionen! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen nur in begründeten Ausnahmefällen zurückschicken können.

Bewerbungsadresse
Ihre Bewerbung schicken Sie an

GWK
"GWK-Förderpreis LITERATUR"
Fürstenbergstr. 14
48147 Münster

Preisverleihung
Der GWK-Förderpreis Literatur wird zusammen mit den GWK-Förderpreisen für Kunst und Musik am 15. November 2015 in Dortmund verliehen. Die Preisträger verpflichten sich mit ihrer Bewerbung, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen. Die Preisverleihung findet in Kooperation mit dem Dortmunder Kunstverein statt.

Jury
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann den Preis aussetzen oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.

Rechtsweg
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Verleihungsbedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe besteht aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauerland-, Ennepe-Ruhr- und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster