Hörspielförderung der Film- und Medienstiftung NRW
eit 1994 fördert die Film- und Medienstiftung NRW das Hörspiel.
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Komponist:innen und Produzent:innen, die ihren Wohnsitz in NRW haben, deren Projekte in NRW realisiert werden oder deren Projekte im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Was wird gefördert und was sind die Förderbedingungen?
- Arbeitsstipendium – aussagekräftiges Exposé, Text-, bzw. Dialogauszug und Lebenslauf
- Produktionsförderung – fertiges Manuskript oder Partitur, Kalkulation und Lebenslauf
- Neben innovativen Ansätzen auditiver Kunst können auch Kommunikationshilfen und Publikationshilfen beantragt werden. – Förderbedingung ist im Einzelfall zu klären.
Wie funktioniert’s?
- Ein Beratungsgespräch (auch telefonisch) wird empfohlen.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidung liegt bei der Geschäftsführung, die Empfehlung erfolgt durch einen Beraterstab.