Hörspielpreis der Kriegsblinden (Ausschreibung)

4. Februar 2013
 
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V., Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
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Keine Eigenbewerbung möglich.

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Beschreibung
1950 initiierte der damalige Schriftleiter des Bundes der Kriegsblinden Deutschlands e.V., Friedrich Wilhelm Hymmen, den Hörspielpreis der Kriegsblinden. Der Hörspielpreis wird für ein von einem deutschsprachigen Sender konzipiertes und produziertes Original-Hörspiel verliehen, das in herausragender Weise die Möglichkeiten der Kunstform realisiert und erweitert. Dieses Original-Hörspiel muss im vorausgegangenen Jahr erstmals ausgestrahlt worden sein. Der Hörspielpreis der Kriegsblinden ist ein Ehrenpreis, der dem Autor oder den Autoren zuerkannt wird.
Über den Preis befindet eine Jury die jährlich zusammentritt. - Die Jury besteht aus sieben Kritikern und Kulturschaffenden, sieben Kriegsblinden sowie der Vorsitzenden.
Die Verleihungsfeier findet in unregelmäßigem Wechsel in Berlin und in Bonn statt. Neben der publizistischen Anerkennung erhalten die Preisträger eine wertvolle, von einem kriegsblinden Künstler gestaltete Plastik.

Die Bewerbungsfrist wird den Sendern von der Filmstiftung mitgeteilt.

Bewerbung

Für den Hörspielpreis der Kriegsblinden darf jeder deutschsprachige Sender zwei Hörspiele einreichen. Die Hörspiele sind mit Produktionsblatt 17 fach einzureichen bei der Filmstiftung.

Filmstiftung NRW, z. Hd. Anke Morawe
Kaistraße 14
D-40221 Düsseldorf
Tel.: +49-(0)211-93 05 00
Fax.: +49-(0)211-93 05 05
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Anke Morawe
ankemorawe@filmstiftung.de