Hans-Henning-Holm-Preis
31. März 2009
Voraussetzungen:
Um
den Hans-Henning-Holm-Preis können sich Autoren aus den Bundesländern
Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein bewerben.
den Hans-Henning-Holm-Preis können sich Autoren aus den Bundesländern
Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein bewerben.
Beschreibung
Zu Ehren von Hans-Henning Holm, der in den 1950er Jahren für lange Zeit
verantwortlicher Hörspielredakteur für niederdeutsche Hörspiele war,
vergibt die Niedersächsische Sparkassenstiftung den
Hans-Henning-Holm-Preis. Er wird für besondere Leistungen auf dem
Gebiet des niederdeutschen Hörspiels verliehen.
verantwortlicher Hörspielredakteur für niederdeutsche Hörspiele war,
vergibt die Niedersächsische Sparkassenstiftung den
Hans-Henning-Holm-Preis. Er wird für besondere Leistungen auf dem
Gebiet des niederdeutschen Hörspiels verliehen.
Mit der Vergabe des Preises verdeutlicht die Stiftung ihr Engagement im Bereich des Niederdeutschen.
Bewerbung
Eingereicht werden soll ein maschinengeschriebenes Hörspielmanuskript
in niederdeutscher Sprache, das 40 DIN A 4 Seiten, zweizeilig, nicht
überschreiten darf. Je Autor darf nur ein Manuskript eingereicht
werden, das innerhalb der vergangenen 5 Jahre entstanden sein sollte.
Im Falle der Auszeichnung wird das Manuskript zum gegebenen Zeitpunkt
als Hörspiel produziert.
Bewerbungsstelle:
Niedersächsische Sparkassenstiftung
Schiffgraben 6-8
D-30159 Hannover
Schiffgraben 6-8
D-30159 Hannover
Ansprechpartner:
Michael Heinrich Schormann
Tel.: +49-(0)511-36 03-491
Fax.: +49-(0)511-36 03-684
michael.heinrich.schormann@svn.d