1. Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee stiftet den Ingeborg-Bachmann-Preis 2024 in der Höhe von 25.000 Euro.
2. Der Preis wird anlässlich, der „Tage der deutschsprachigen Literatur“, die von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und dem ORF-Landesstudio Kärnten veranstaltet werden, durch eine Jury vergeben.
3. Die Jury besteht aus mindestens 7 Publizistinnen, Kritiker*innen, Wissenschaftler*innen und Schriftsteller*innen. Die Auswahl der Jurymitglieder treffen Vertreter*innen der Veranstalter*innen.
4. Für die Verleihung des Preises kommen maximal 14 Autor*innen in Betracht. Diese Autor*innen werden von den Mitgliedern der Jury begründet vorgeschlagen und von den Veranstalter*innen der “Tage der deutschsprachigen Literatur" nach Klagenfurt am Wörthersee eingeladen. Träger*innen früherer, in diesem Rahmen erhaltener Preise und Stipendien können erneut teilnehmen und prämiert werden. Ausgenommen von einer neuerlichen Teilnahme sind Träger*innen des Ingeborg-Bachmann-Preises.
5. Es muss jederzeit öffentlich erkennbar sein, welche/r Autor*in durch welche/n Juror*in vorgeschlagen wurde.
6. Die Veranstalter*innen stellen eine/n neutrale/n Moderator*in, die/der jedoch nicht Mitglied der Jury ist und kein Stimmrecht hat. Die eingeladenen Autor*innen treten in der durch das Los bestimmten Reihenfolge an und lesen vor Jury, Publikum und Medien, einschließlich Rundfunk, Fernsehen und Internet aus eigenen, unveröffentlichten (auch nicht teilveröffentlichten) Manuskripten (Roman, Erzählung). Die Auslosung findet am 26. Juni 2024 bei der Eröffnung statt. Laut § 8 UrhG ist ein Werk veröffentlicht, “sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist" (auch eine Ausstrahlung in Hörfunk oder Fernsehen gilt daher als Veröffentlichung). Das Werk gilt auch dann als Veröffentlichung, wenn es in einer bearbeiteten Form (auch Übersetzung) im vorstehenden Sinn bereits veröffentlicht war. Weiters sind jene Texte ausgeschlossen, die bereits bei vergleichbaren Wettbewerben eingereicht wurden. Werke, die ausschließlich an individuell bezeichnete Rezensenten zum Zweck der Rezension übermittelt wurden (Leseexemplare), gelten als veröffentlicht im vorstehenden Sinn. Jede/r Autor*in liest bis zu maximal 25 Minuten. Auf jede Lesung folgt eine Diskussion der Jury. In diese Diskussion kann der/die betreffende Autor*in auf Wunsch eingreifen und zur Kritik der Jury Stellung nehmen. Dem/der Autor*in steht auch das Schlusswort zu.
Bei den Lesungen um den Ingeborg-Bachmann-Preis sind ausnahmslos unveröffentlichte, deutschsprachige Prosatexte (keine Übersetzungen) mit einer maximalen Lesedauer von 25 Minuten zugelassen. Die eingereichten Texte sind verbindlich in 12-Punkt-Schrift zu formatieren. Die Auswahl der Autorinnen und Autoren obliegt ausschließlich der Jury.
Für 2024 werden 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen. Bewerber können sich mit ihren Texten an ein Jurymitglied oder an mehrere Jurymitglieder wenden. Für die Bewerbung ist es notwendig, von einem Verlag oder einer Literaturzeitschrift schriftlich empfohlen zu werden.
Die Einreichfrist endet am 21. Februar 2024 (Datum des Poststempels). Jedes Jurymitglied wählt zwei Bewerber aus, die zum Bewerb geladen werden. Eine andere Möglichkeit, um bei den Tagen der deutschsprachigen Literatur als Kandidatin oder Kandidat teilzunehmen, besteht nicht.