Jean Paul Jubiläum 2013: StadtschreiberIn in Bayreuth
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Der/die Stadtschreiber/in wohnt für die Dauer seines/ihres Aufenthalts mietfrei in einem möblierten Apartment, Sophienstr. 22, 95444 Bayreuth. Die Rollwenzelei, Jean Pauls Rückzugsort und Schreibstube, steht ihm/ihr sowohl für Inspiration als auch zum Schreiben zur Verfügung.
Es wird erwartet, dass sich der/die Stadtschreiber/in während des oben genannten Zeitraumes weitestgehend in Bayreuth aufhält, am Bayreuther Kulturleben und an den Bayreuther und oberfränkischen Veranstaltungen zu Jean Pauls Jubiläum teilnimmt. Unterbrechungen der Anwesenheit können vereinbart werden. Sollte er/sie insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich die Stadt Bayreuth vor, das Honorar anteilig zurückzufordern.
Er/sie soll das Jean-Paul-Jubiläum kommentierend in einem Blog begleiten und durch eigene Lesungen bereichern. Der/die Stadtschreiber/in bekommt zur Begrüßung Jean Paul Lektüre überreicht. Die Stadt Bayreuth erwartet Schreibergebnisse im Sinne und Geiste Jean Pauls, eine Auseinandersetzung mit Werk und Person des Dichters.
Der/die Stadtschreiber/in verpflichtet sich, kostenfrei vier Lesungen zu bestreiten: Die erste im Rahmen der Jean Paul Festwoche, am Sonntag, den 17. März, 11 Uhr im Balkonsaal der Stadthalle. Diese erste Lesung dient auch der Vorstellung seiner/ihrer Person und seiner/ihrer Arbeit. Eine weitere Lesung wird in Absprache mit dem Kulturamt in der Rollwenzelei stattfinden sowie eine Lesung unter Regie des Bayreuther Literaturcafés. Am Ende des Aufenthalts ist eine Teilnahme an der Literaturnacht am Samstag, den 29. Juni 2013 verbindlich. Hier sollen die Arbeitsergebnisse aus dem Aufenthalt in Bayreuth präsentiert werden.
Außerdem erklärt sich der/die Stadtschreiber/in bereit, monatlich für jeweils eine Schulstunde eine Bayreuther Schulklasse zu besuchen um dort eine Lesung mit anschließender Fragerunde zu gestalten.
Der/die Stadtschreiber/in kümmert sich selbständig um Pflichten bzgl. Der Besteuerung des Honorars und der Sozialversicherungspflichten.
Bewerber/innen sollten möglichst auf eine selbständige Publikation verweisen können, die nicht im Eigenverlag erschienen ist. Zugelassen sind alle deutschsprachigen Autoren und Autorinnen.
Die Juryentscheidung wird am 8. Oktober 2012 gefällt.
Gebeten wird um Einsendung einer noch nicht veröffentlichten Textprobe (max. 8 bis 10 A4-Seiten à 30 Zeilen mit 60 Anschlägen) von in sich geschlossener Kurzprosa oder eines Auszugs aus einem längeren Prosawerk. Weiterhin benötigt die Stadt Bayreuth einen beruflich-künstlerischen Werdegang einschließlich bisheriger Stipendien, eine Bibliographie sowie ein max. halbseitiges (DIN A 4) Statement, in dem das Interesse an der Stadtschreiberstelle begründet wird. Alle Texte sind per Mail einzureichen. Die Stadt behält sich eine redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung aller Texte des/der Stadtschreiber/in vor.
Wahnfriedstr. 1
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Tel.: +49-(0)921-50-72-01-60
Fax.: +49-(0)921-50-72-01-70
kulturamt@stadt.bayreuth.de
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Gabriele Röhler
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