KIBUM 2011 (15. Juni 2011)

15. Juni 2011

Der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis wird 2011 zum 32. Mal für besondere literarische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur ausgeschrieben.

Bis zum 15. Juni 2011 können AutorInnen und IllustratorInnen ihre Werke unter den angegebenen Vergaberichtlinien » einreichen.

Der Kinder- und Jugendbuchpreis ist mit einer Ehrengabe von 7.600 Euro verbunden. Die Stadt Oldenburg möchte mit der Auszeichnung einen Beitrag zur Förderung neuer AutorInnen und IllustratorInnen leisten, die erstmals mit einem eigenständigen Werk an die Öffentlichkeit treten. 

Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung der Bücher und Manuskripte nicht erfolgt. Ausgenommen sind Originalillustrationen. Diese werden zurückgeschickt, wenn der Einsendung ein ausreichend frankierter Rückumschlag oder das entsprechende Porto beigelegt wird.

 

Vergaberichtlinien

  1. Die Stadt Oldenburg vergibt jährlich einen Literatur- und Kunstpreis für Werke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur.
  2. Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen/ Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen/ Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde. 
  3. Der Preis ist mit einer Ehrengabe von insgesamt 7.600 Euro verbunden und kann geteilt vergeben werden.
  4. Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/ Autoren und Illustratorinnen/ Illustratoren. Sie können

    a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
    b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
    c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind

    einreichen.
    Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei 10 (zehn) Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 (fünfhundert) Wörtern. Manuskripte sind in Papierform - gedruckt oder maschinenschriftlich im Format DinA4, 12 pt, 1facher Zeilenabstand - fortlaufend nummeriert und geheftet einzureichen. Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
    Autorinnen/ Autoren und Illustratorinnen/ Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben bzw. illustrieren sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht.

  5. Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres bei der Stadtbibliothek, Peterstraße 3, 26105 Oldenburg, in jeweils 5 (fünf) Exemplaren einzureichen.
    Jedem Exemplar ist der genormte Einsendebogen » (PDF, 46 KB) mit den vollständigen Angaben zum Titel (soweit bekannt), eine Kurzbiographie der Illustratorin/ des Illustrators bzw. der Autorin/ des Autors und eine kurze Inhaltsangabe (Exposé) des Werkes beizufügen.
    Zudem muss das Formblatt „persönliche Erklärung“ » (PDF, 41 KB) bzw. bei Verlagseinsendungen das Formblatt „Verlagserklärung“ » (PDF, 41 KB), in dem versichert wird, dass die Vergaberichtlinien eingehalten worden sind, unterschrieben beiliegen.
  6. Einsendungen, die die unter Punkt 4 und 5 genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden aus formalen Gründen ausgeschlossen.
  7. Eine Rücksendung der eingereichten Werke erfolgt nicht. Einsendungen, die bereits in einem Verlag erschienen sind, werden städtischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, die restlichen Einsendungen unter Wahrung des Datenschutzes entsorgt.
    Ausgenommen sind Originalillustrationen. Diese werden zurückgesandt, wenn bei Einsendung entsprechendes Rückporto beigelegt wird.
  8. Die Jury sichtet alle teilnahmeberechtigten Einsendungen und erstellt daraus eine Nominierungsliste, die maximal 3 (drei) Werke umfasst. Alle Mitglieder der Jury haben dabei gleiches Stimmrecht.
    Anschließend werden die Nominierungen veröffentlicht. Sie sind Grundlage für die Bestimmung des Preisträgers, die absoluter Geheimhaltung unterliegt.
    Der Preisträger/ die Preisträgerin wird erst im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben.
    Die Entscheidung der Jury ist vom Rechtsweg ausgeschlossen und nicht anfechtbar. Ein Gesamtverzeichnis der Einsendungen wird nicht publiziert.
  9. Die Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury, die ehrenamtlich tätig ist, ausgewählt. Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Kulturdezernenten vom Kulturausschuss zu diesem Ehrenamt berufen. Sie sind während ihrer Jurymitgliedschaft von der Preiszuteilung ausgeschlossen.

    Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen:

    a) ein/e Literaturwissenschaftler/in oder ein/e Schriftsteller/in
    b) ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e Künstler/in
    c) ein/e Kritiker/in (Presse oder Hörfunk)
    d) ein/e Lektor/in oder ein/e Pädagoge/in
    e) ein/e Jugendlicher/e im geeigneten Alter

    Die Entscheidung der Jury gründet sich auf die einfache Mehrheit der Mitglieder. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen. Zu nicht ausgezeichneten Werken werden keine Stellungnahmen abgegeben. Es werden keine Lektoratsgutachten erstellt.

  10. Die Preisverleihung wird vom Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg vorgenommen. Sie findet im Rahmen der "Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse" statt.  Der Kinderbuchpreis wurde erstmals 1977 ausgeschrieben und verliehen.
  11. Sollten keine Arbeiten eingereicht werden, die prämierungswürdig sind, muss das Preisgericht den Preis nicht vergeben.

Die Vergaberichtlichen als Download » (PDF, 57 KB)