Vergabe an Verlage, an Autorinnen und Autoren und an Illustratorinnen und Illustratoren für eine Erstveröffentlichung oder ein noch unveröffentlichtes Manuskript im erzählenden Kinder- und Jugendbuch.
Die Stadt Oldenburg vergibt jährlich einen Literatur- und Kunstpreis für Werke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur. Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen/ Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen/ Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde. Der Preis ist mit einer Ehrengabe von insgesamt 8000 Euro verbunden und kann geteilt vergeben werden.
Mit dem Preis möchte die Stadt Oldenburg einen Beitrag zur Förderung von innovativen und kreativen Ideen (noch) Unbekannter leisten. Die Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury ausgewählt, die ehrenamtlich arbeitet.
Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/ Autoren und Illustratorinnen/ Illustratoren. Sie können (in jeweils fünf Exemplaren) einreichen:
a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher,
b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern,
c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind.
Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei 10 (zehn) Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 (fünfhundert) Wörtern. Manuskripte sind in Papierform – gedruckt oder maschinenschriftlich im Format DinA4, 12 pt, 1facher Zeilenabstand – fortlaufend nummeriert und geheftet einzureichen. Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
Autorinnen/ Autoren und Illustratorinnen/ Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben bzw. illustrieren sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht.
Jedem Exemplar ist der genormte Einsendebogen vollständig ausgefüllt beizufügen. Jedem Exemplar sind darüber hinaus eine kurze Inhaltsangabe (Exposé) des Werkes und eine Kurzbiographie der Illustratorin/des Illustrators beziehungsweise der Autorin/des Autors beizufügen.
Eine Rücksendung der eingereichten Werke erfolgt nicht.