Kunstpreis des Landkreises Viersen und der Sparkassen-Stiftung im Bereich Literatur (Haupt- und Förderpreis)

31. Dezember 2008

Auf der Suche nach talentierten Literaten

Kreis Viersen - Die
Sparkassenstiftung "Natur und Kultur Kreis Viersen" und der Kreis
Viersen loben nach der Premiere 2005 in diesem Jahr erneut einen
Kunstpreis aus. Der Kunstpreis wird alle drei Jahre
abwechselnd in den Bereichen Musik, Literatur und Bildende Kunst
verliehen. "Zum ersten Mal haben wir den Wettbewerb im Jahr 2005
initiiert. Im Bereich Musik gewann damals eine Komposition für
Holzbläserkammermusik", so Ludger Gooßens, Stiftungsvorstand und
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Krefeld.

Dieses Mal wird der Preis im Bereich Literatur vergeben und richtet sich an talentierte Autorinnen und Autoren aus dem Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland. "Gesucht werden qualitativ hochwertige Kurzgeschichten", sagt Landrat Peter Ottmann. Insgesamt ist der Kunstpreis mit 13.000 Euro dotiert. Innerhalb des Kunstpreises wird auch ein Förderpreis
für Nachwuchsautoren vergeben. Eine thematische Vorgabe für die
Kurzgeschichten gibt es nicht. "Mit der Verleihung des Kunstpreises im
Bereich Literatur würdigen wir auch die immer noch sehr hohe Bedeutung
des geschriebenen Wortes im Zeitalter der neuen Medien", so Peter
Ottmann. "Das Buch ist und bleibt das elementare Bildungsmedium."

Mitmachen
am Kunstpreis kann jeder, auch diejenigen, die sich dem Schreiben
hauptberuflich widmen. Voraussetzung für die Bewerberinnen und
Bewerber: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kunstpreises müssen im
Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland leben oder geboren sein. Die Autoren, die am Nachwuchsförderpreis teilnehmen, dürfen außerdem nicht älter als 30 Jahre alt sein.
Stichtag ist dafür der 30. Januar 2008. Zugelassen sind nur Werke, die
bisher weder veröffentlicht noch prämiert wurden. "Mit dem Kunstpreis
soll die Arbeit von talentierten Schriftstellern finanziell und ideell
gefördert werden", erklärt Gooßens. Und Landrat Peter Ottmann ergänzt:
"Auch junge Autoren sollen damit unterstützt werden. Die hohe Dotierung
ist ein Anreiz, sich der schriftstellerischen Arbeit künftig weiter
engagiert zu widmen."

Über die Vergabe der Preise entscheidet
eine Jury, darunter sind hochkarätige Fachjuroren. Der Viersener
Schriftsteller Markus Orths, FAZ-Redakteur Jochen Hieber und Wolfgang
Schiffer, Leiter der Programmgruppe Hörspiel und Feature von WDR 3,
beurteilen die eingereichten Kurzgeschichten. Zusätzlich wirken noch
Landrat Peter Ottmann, Ludger Gooßens sowie Prof. Dr. Leo Peters,
Schul- und Kulturdezernent des Kreises Viersen, mit. "Wir sind froh,
dass wir solche kompetenten Jurymitglieder gewinnen konnten und sind
schon jetzt gespannt, welche Beiträge den hohen Ansprüchen der
Fachkritiker genügen", so Landrat Peter Ottmann. Der Höhepunkt des
Kunstpreises ist die Preisverleihung im kommenden Jahr. "Dann werden
die Gewinner ihre eingereichten Texte einem Publikum präsentieren",
informiert Jurymitglied Wolfgang Schiffer.

Der Preis ist mit insgesamt 13.000 Euro dotiert und wird wie folgt vergeben:
Kunstpreis 10.000 Euro; Förderpreis 3.000 Euro
Eine Aufteilung der Preise ist möglich.

Jeder
Teilnehmer kann sich nur mit einem Beitrag für den Kunstpreis des
Kreises Viersen bewerben. Bei mehreren Zusendungen werden sämtliche
Beiträge nicht bewertet.

Das eingereichte Werk darf zuvor weder veröffentlicht noch prämiert worden sein.

Die eingereichten Texte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
• der Text umfasst mindestens 10, höchstens 20 einseitig bedruckte, maschinengeschriebene DIN-A4-Seiten,
• pro Seite maximal 30 Zeilen à ca. 60 Anschläge,
• Schriftart Times New Roman 12 pt,
• Zeilenabstand 1,5.

Die
Teilnehmerin/der Teilnehmer besitzt sämtliche Rechte am Text und hat
keinerlei Vereinbarungen getroffen, die eine Veröffentlichung seines
Textes verhindern könnten.

Mit der Einsendung des Textes wird
dem Kreis Viersen das Recht eingeräumt, den eingereichten Text zusammen
mit anderen eingereichten Werken in gebundener Form zu veröffentlichen
und kostenlos für nicht kommerzielle Zwecke abzugeben. Das Urheberrecht
verbleibt bei dem jeweiligen Autor. Der Autor ist weiterhin berechtigt,
seinen Text nach Vergabe des Kunstpreises anderweitig zu
veröffentlichen.

Zugleich erklärt sich die Teilnehmerin/der
Teilnehmer mit der Einsendung des Textes bereit, den eigenen Text oder
Auszüge aus demselben im Rahmen der Preisverleihung vorzulesen.
Hilfsweise wird der Kreis Viersen mit der Einsendung unentgeltlich
ermächtigt, den eingereichten Text unter Angabe der Urheberin/des
Urhebers während der Veranstaltung vortragen zu lassen.
Einzelheiten zur Bewerbung sind in den Durchführungsbestimmungen geregelt.

Alle Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 31. Dezember 2008 beim Kreis Viersen einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Eine
Jury entscheidet über die Vergabe des Kunstpreises. Ihr gehören neben
dem Landrat des Kreises Viersen, der Kulturdezernent des Kreises
Viersen, ein Vertreter des Stiftungsvorstandes sowie drei weitere
Fachjurorinnen/Fachjuroren an.

Die Jury unterbreitet ihren
Vorschlag innerhalb von drei Monaten nach dem Einsendeschluss. Die
feierliche Preisverleihung ist im Rahmen einer Autorenlesung
vorgesehen, in dem die prämierten Werke vorgestellt werden.

Die Hin- und Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt auf Kosten und Risiko des Bewerbers.

Jeder
Bewerber um den Kunstpreis des Kreises Viersen 2009 erkennt mit der
Einreichung seines Wettbewerbsbeitrages die Bedingungen der Richtlinien
und die umseitig abgedruckten Durchführungsbestimmungen an.

Die
Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Es werden bei Ablehnung einer Einreichung keine
Begründungen abgegeben.

Die Wettbewerbsbeiträge sind ausschließlich auf dem Postweg zu senden an den:

Kreis Viersen
Kunstpreis 2009
Büro des Landrates
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Durchführungsbestimmungen:

Für das Bewerbungsverfahren gelten die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen:
1. Teilnahmeberechtigung: Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Nr. 4
der Richtlinien) ist durch eine Kopie des gültigen Personalausweises
der Bewerberin/des Bewerbers oder eine aktuelle Meldebescheinigung
(maximal ein Jahr alt) zu führen.
2. Bewerbungsunterlagen
• Auf dem Umschlag - neben der Adresse - ist deutlich der Hinweis: "Kunstpreis - nicht öffnen!" anzubringen.
• Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
a) der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
b) Vita der Bewerberin/des Bewerbers
c) auf der Vita werden Vor- und Zuname,
Anschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse vermerkt
d) eine Übersicht über evtl. bisherige literarische Veröffentlichungen
(als literarische Veröffentlichung werden gewertet: Bücher,
literarische Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften;
nicht als literarische Veröffentlichungen gelten books on demand sowie
Texte, die in einem Eigenverlag oder Druckkostenzuschussverlag
publiziert worden sind)
e) Manuskripte
• in 8-facher Ausfertigung,
• auf den Manuskripten darf kein Name und keine Adresse angeben werden, um die Anonymität des Wettbewerbs zu gewährleisten.
3. Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Bestimmung der Preisträger den
Bewerberinnen/Bewerbern zurückgesandt, sofern der Bewerbung eine den
eingereichten Unterlagen entsprechende und ausreichend frankierte
Versandverpackung beigefügt ist.
Anderenfalls werden sie nach Ablauf von drei Monaten nach der Jury-Entscheidung vernichtet.

Bewerbung zum Kunstpreis 2009:

  • Manuskripte in achtfacher Ausfertigung auf dem Postweg an den Kreis Viersen schicken: Stichwort "Kunstpreis", Büro des Landrates, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen.
  • Auf dem Umschlag den Hinweis ergänzen: Kunstpreis - Nicht öffnen!
  • Auf den Manuskripten darf kein Name und keine Adresse stehen, um die Anonymität des Wettbewerbes zu wahren.
  • Alle Beiträge müssen bis zum 31. Dezember 2008 beim Kreis Viersen eingereicht werden.
  • Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es im Internet unter www.kreis-viersen.de und in allen Sparkassenfilialen des Kreises Viersen.