Für die Bewerbung für das „Land in Sicht“-Stipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Bewerbungen in der Kategorie "Grafische Literatur" sind auch möglich.
Seit 2017 setzt der Hessische Literaturrat mit der Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur das Projekt „Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ um. Mit dem Stipendienprogramm sollen Autor*innen mit Hessenbezug und der hessische ländliche Raum gleichermaßen gefördert werden. Ziel der „Land in Sicht“-Stipendien ist eine intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Stipendiat*innen mit den kulturellen lokalen Akteurslandschaft und der Bevölkerung. Jährlich werden drei „Land in Sicht“-Stipendien in hessischen Gemeinden und Kleinstädten umgesetzt. Das Stipendienprogramm ist spartenoffen für Literatur (Prosa, Lyrik, Drama, grafisches Erzählen sowie Kinder- & Jugendliteratur).
Kaufungen: Mai und Juni 2026
Die Gemeinde Kaufungen liegt im nordhessischen Landkreis Kassel. Sie zeichnet sich durch eine lebendige (Dorf-)Gemeinschaft, lokale Initiativen und eine enge Vernetzung zwischen Bürger*innenschaft, Vereinen und Bildungseinrichtungen aus. Kooperationspartner im Rahmen des Stipendiums ist der gemeinnützige Verein Dorfleben Kaufungen e.V., der seit September 2024 Bildung, Kultur sowie zivilgesellschaftliches Engagement fördert, um die soziale Infrastruktur im Dorf zu stärken. Zentral ist das offene Dorfprogramm mit vielfältigen kostenfreien Veranstaltungen aus der Nachbarschaft, die Begegnung und Teilhabe ermöglichen. Der vereinseigene Dorfraum bietet einen festen Treffpunkt für kulturelle Abende, Workshops und soziale Projekte. Ziel ist es, das Miteinander sichtbarer und lebendiger zu machen, unterstützt durch Kooperationen mit lokalen Vereinen und Institutionen, der Gemeinde und überregionalen Kooperationen.
Weiterer Kooperationspartner ist die Stiftung Brückner-Kühner in Kassel. Diese engagiert sich auf den Gebieten der zeitgenössischen Literatur, Sprachkultur und Hörspiel. Im Zentrum stehen dabei das Komische und der Humor. So vergibt die Stiftung jährlich den Kasseler Literaturpreis für grotesken Humor und veranstaltet das Festival „Komische Woche“. Auch Projekte wie „Ungehaltene Reden ungehaltener Frauen“ und das HÖR.SPIEL Museum im Kasseler Palais Bellevue sind inspiriert durch das Schriftstellerpaar Christine Brückner und Otto Heinrich Kühner, die die Stiftung und den Preis in 1984 gründeten. Der Lebens- und Arbeitsort des Dichterpaares, das Dichterhaus im Auefeld, fungiert als Sitz der Stiftung sowie als Literaturmuseum.
Das Stipendium ist auch in Familienbegleitung möglich (1-2 Personen).
Stipendiengeld:
• Stipendienvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro). Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den gesamten Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
• Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in länger als 10 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.
• Es wird eine Ferienwohnung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung gestellt.
• Es wird eine Reisekostenpauschale in Höhe von 400 Euro zur Verfügung gestellt.
Erwartungen an Stipendiat*innen:
• Auseinandersetzung mit dem hessischen ländlichen Raum durch aktive Integration in das Ortsgeschehen (z.B. Ortstour, Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung, Auseinandersetzung mit der Ortsgeschichte etc.)
• Umsetzung von 1-2 Veranstaltungen (z.B. Workshops, Lesungen o.Ä. mit Schulklassen, Senior*innengruppen etc.) sowie einer Abschlussveranstaltung
• Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien
• Erstellen eines literarischen Textes (Prosa, Essay, Lyrik, graphische Literatur etc.) oder vergleichbaren Arbeit (z.B. Audiowalk, permanente Gedichtinstallation etc.) mit Bezug zum Aufenthaltsort: Der*Die Stipendiat*in behält die Rechte am Text bzw. Werk. Das Land Hessen, die Gemeinde Kaufungen und der Hessische Literaturrat sind berechtigt, den Text im Rahmen eigener analoger und digitaler Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie oder Homepage).
• Bereitschaft, bei einer Veranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse über das Stipendium zu sprechen.
• Ein Auto ist keine Voraussetzung, aber ein Vorteil, um im ländlichen Raum mobil zu sein.
Hessenbezug:
Für die Bewerbung für das „Land in Sicht“-Stipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte sein:
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als
Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich
einer Publikation).
Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.
Unterlagen:
Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
• Ausführliches Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Kaufungen hervorgeht
a) die Erwartungen an das Stipendium
b) Ideen und Pläne für die örtliche Zusammenarbeit
c) das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
• Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
• Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes
Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen. Die Bewerbung
sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht
werden.
Die Stipendienvergabe erfolgt über eine Jury aus Fachexpert*innen. Diese setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern des Hessischen Literaturrats und den Kooperationspartner*innen vor Ort zusammen. Ein Mitglied der Jury kann an der Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihr*ihm selbst, der*dem Ehe- oder Lebenspartner*in, einem Verwandten oder verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Sollte eine unberechtigte Mitwirkung erst nach der Juryentscheidung bekannt werden, hat das die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.