maecenia Frankfurter Stiftung für Frauen in Wissenschaft und Kunst
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen, an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist möglich.
Nicht gefördert werden:
* kommerziell ausgerichtete Projekte,
* Projekte ohne deutliche Zeitbegrenzung
* Projekte die bereits fertiggestellt bzw. veröffentlicht wurden
* Projekte, die der individuellen Selbstfindung/Lebenshilfe dienen
* akademische Qualifizierungsarbeiten
* Studienstipendien in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen.
Es besteht ein zweistufiges Bewerbungsverfahren:
1. Einreichung einer Kurzbeschreibung (1-2 Seiten) des Vorhabens per Post und per E-Mail. Es sollte die Fragen „Was? Wann? Wo? Warum? und Wozu?“ beantworten sowie über die Antragstellende(n) und die Höhe der beantragten Summe informieren.
2. Prüfung und Entscheidung der Stiftung, welche Autorinnen zur Abgabe eines kompletten Antrags aufgefordert werden. Der Antrag sollte aus einer ausführlichen Projektbeschreibung, einem Zeit- und Finanzierungsplan und einem Lebenslauf der Antragstellerin bestehen.
Anlagen zu den Anträgen wie Kataloge, Kassetten, CDs, DVDs, Bücher, Fotos, Videos usw. können nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt worden ist.
Gustav-Freytag-Straße 27
D-60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49-(0)69-70 06 67
Fax.: +49-(0)69-77 96 73
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Kerstin Herlt
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