Pfalzpreis für Literatur (31. März 2010)

31. März 2010

Originaltext: http://www.bv-pfalz.de/verwaltung/pfalzpreise/pfalzpreis-fuer-literatur/s/pfalzpreis/

Nach
Neufassung seiner Richtlinien schreibt der Bezirksverband Pfalz in
diesem Jahr den Pfalzpreis für Literatur aus, den der Regionalverband
als Hauptpreis, mit 10.000 Euro dotiert, und als Nachwuchspreis für Wettbewerbsteilnehmer bis 30 Jahre (5.000 Euro) vergibt.

Für
beide Preise kann man sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden;
ein sachlicher oder persönlicher Bezug soll zur Pfalz bestehen. Über
die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury.

Bewerbungen und Vorschläge sollen bis 31. März 2010 beim

Bezirksverband Pfalz
Julia Lang
Postfach 2860
67616 Kaiserslautern

Telefon 0631 3647-171, j.lang@bv-pfalz.de, vorliegen.

Weitere Informationen, darunter die Richtlinien zu den Pfalzpreisen sowie ein Anmeldeformular, finden sich im Internet unter www.bv-pfalz.de.

Der
alle drei Jahre vergebene Pfalzpreis für Literatur, den der
Bezirksverband Pfalz seit 1959 ausschreibt, soll den Autorinnen und
Autoren der Region zugute kommen.

Mit dem Hauptpreis wird
ein Werk von literarischem Rang ausgezeichnet, das möglichst nach 2004
veröffentlicht wurde. Junge Literaten, die noch nichts publiziert
haben, können auch Manuskripte einreichen. Beim Auswahlverfahren
ermittelt die Jury zunächst maximal fünf Nominierte für beide Preise;
aus ihrem Kreis wird jeweils ein Haupt- und Nachwuchspreisträger
bestimmt, die der Bezirksverband Pfalz im Rahmen einer öffentlichen
Pfalzpreis-Gala am Samstag, 4. September, um 19.30 Uhr im Pfalztheater
Kaiserslautern bekannt gibt.

Jeder Preisträger/jede Preisträgerin erhält neben dem Preisgeld auch eine Trophäe und eine Urkunde.


Aus den Richtlinien:

Eingereicht werden können deutschsprachige Arbeiten aller literarischen Gattungen.

(4)
Wettbewerbsbeiträge für den Hauptpreis müssen bereits veröffentlicht
worden sein. Bei Bewerbungen und Vorschlägen für den Nachwuchspreis ist
auch die Einreichung von unveröffentlichten Manuskripten zulässig.

(5)
Die Publikation der Werke soll nicht länger als fünf Jahre und die
Erstellung der Manuskripte, die für den Nachwuchspreis eingereicht
werden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

(6) Der Preis wird alle drei Jahre verliehen.

(7)
Der Wettbewerb wird von der Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz, an
die auch die vollständigen Wettbewerbsunterlagen zu richten sind,
durchgeführt.