Künstler*innen aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Komposition sowie Wissenschaftler*innen mit einem Forschungsprojekt zu deutsch-deutschen Fragen oder der Romantik können sich bis zum 15. Februar bis 15. April 2025, 23:59 Uhr (MESZ/Deutschland) für ein dreimonatiges Residenzstipendium in Schloss Wiepersdorf im Jahr 2025 bewerben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nationale und internationale Künstler:innen sowie Wissenschaftler:innen aus
• Literatur (u. a. Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay, Drehbuch, Kritik, Übersetzung)
• Wissenschaft/Romantik (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Themen zur Epoche und Geisteshaltung der Romantik)
• Wissenschaft/Deutsch-deutsche Fragen (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Fragen zur deutsch-deutschen Geschichte)
• Bildende Kunst (u. a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie)
• Komposition (u. a. Sounddesign, Klanginstallation, Klangperformance, Dirigat),
die eine künstlerische oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige professionelle künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bei internationalen Bewerber:innen sind Deutsch- oder Englischkenntnisse Voraussetzung. Grundkenntnisse der deutschen Sprache wären für einen ergiebigen Aufenthalt hilfreich.
Für die Vergabe des Aufenthaltsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Wirkens und das geplante Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat:in in Schloss Wiepersdorf waren.
Nicht antragsberechtigt sind
• Studierende (mit Ausnahme von Postgraduierten / Promovenden und MeisterschülerInnen)
• Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat oder Stipendiatin in Schloss Wiepersdorf waren
• Mitglieder der Jurys.
Art und Umfang des Stipendiums
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt. Für die wissenschaftlichen Stipendien kann bei Bedarf ein kürzerer Aufenthaltszeitraum angegeben werden.
Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die Stipendiat:innen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.
Insofern Kapazitäten vorhanden, werden den Bildenden Künstler:innen Ateliers zur Verfügung gestellt.
Für Stipendiat:innen aus Ländern, für die Visapflicht besteht, wird die Übernahme der Kosten für das Visum gewährt.
Vergabeverfahren
Die Vergabe der Aufenthaltsstipendien erfolgt nach Beratung durch unabhängige Fachjurys.
KünstlerInnen sowie WissenschaftlerInnen können sich entweder für ein Einzelstipendium oder ein Kooperations-Stipendium bewerben.
Für ein Einzelstipendium können sich KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben. Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die BewerberInnen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten.
Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
Die Bewilligung oder Ablehnung des Stipendiums wird schriftlich mitgeteilt.
Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.
Sämtliche StipendiatInnen erhalten mit der Zusage eine Einverständniserklärung. Erst nach Unterzeichnung dieser Einverständniserklärung durch die StipendiatInnen gilt das Stipendium als rechtswirksam verliehen.
Die Bewerbungsfrist für ein Stipendium im Jahr 2026 in Schloss Wiepersdorf endet am 15. April 2025.
Zum Bewerbungsformular auf der Homepage.