Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (30. April)
NRW-weite Ausschreibung Förderstipendien 2011
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln auch im Jahr 2011 wieder je ein Förderstipendium in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Komponistinnen und Komponisten im Bereich der zeitgenössischen Musik).
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Künstlerinnen und Künstler berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre (Jahrgang 1976 und jünger) sind und in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass der Preisträger/die Preisträgerin während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nimmt. Die Stipendien sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert. Zusätzlich können die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren.
Außerdem wird das aus privaten Mitteln bereitgestellte Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik wieder ausgeschrieben. Die Altersgrenze ist hier auf 30 Jahre (Jahrgang 1981 und jünger) festgelegt; bewerben können sich hier ebenfalls Musikerinnen und Musiker aus Nordrhein-Westfalen.
Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Künstlerinnen und Künstler für eine bestimmte Zeit verbessern, so dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Diese indirekte Form der Förderung unterstützt die künstlerische Weiterentwicklung der Stipendiaten. Seit den 70er Jahren vergibt die Stadt Köln Förderstipendien für junge Künstlerinnen und Künstler. Viele von Ihnen haben sich mittlerweile in ihren Sparten durchgesetzt, sind bekannt und erfolgreich geworden. Beispielhaft seien hier genannt: Maria de Alvear, Carola Bauckholt, Marcel Beyer, Liane Dirks, Johannes Fritsch, Jens Hagen, Norbert Hummelt, Jürgen Klauke, Thomas Kling, Theo Lambertin, Marcel Odenbach, Manos Tsangaris oder Gunther Geltinger.
Eine überregional besetzte Fachjury wählt in den einzelnen Sparten entweder Künstler aus, die mit ihren bisherigen Leistungen überzeugen und auf ihrem Weg für eine gewisse Zeit wirtschaftlich entlastet werden sollen, oder jene, die ein besonders interessantes, förderungswürdiges und schwer finanzierbares Projekt planen, das einen weiteren Schritt in der künstlerischen Arbeit ausmacht. Welchen Stellenwert die Stadt Köln den Förderstipendien einräumt, zeigt die Tatsache, dass sie trotz Verschlechterung der Haushaltslage am Bestand und an der Höhe dieser Nachwuchsförderung festhält.
Bewerbungsschluss ist 30. April 2011 (Ausschlussfrist).
Bewerbungsunterlagen sind beim Kulturamt der Stadt Köln, Richartzstr. 2-4, 50667 Köln, Zimmer 107, oder per Telefon 221-23481, Fax 221-24953, oder E-Mail: Gerd.Winkler@stadt-koeln.de erhältlich.
Außerdem stehen die Unterlagen im Internet (http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/kulturfoerderung/) als download zur Verfügung.
Bewerbungsbogen: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf41/foerderstipendien/stipendien-bewerbungsbogen.pdf
Merlblatt Stipendium Literatur: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf41/2011-merkblatt-stipendium-literatur.pdf
Verfahren der Bewerbung
1. Zur Beurteilung sind zusammen mit den Bewerbungsbögen aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen.
Diese Unterlagen (keine Originale) müssen mit dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers versehen sein und sollten einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 3-4 Jahre ermöglichen.
Als Arbeitsproben können z. B. eingereicht werden: max. 2 Manuskripte, Bücher o.Ä.
Von allen Arbeitsproben sind zwingend jeweils vier Exemplare einzureichen. Ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
2. Das Kulturamt übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn mit der Einreichung für die spätere Rücksendung Vorsorge getroffen worden ist (frankierter Rückumschlag oder ähnliches)..
3. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis der Jury-Sitzung schriftlich informiert.
Jury
Über die Vergabe der Förderstipendien entscheidet eine Jury aus Sachverständigen der jeweiligen Sparten, dem Kulturdezernenten sowie Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar.
Bewerbungsbogen/-unterlagen: http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/kulturfoerderung/